Zuschuss

Förderung von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen – Nutzfahrzeuge der Klasse N1

Förderung für Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Betriebe in Nordrhein-Westfalen zur Anschaffung, zum Leasing oder zur Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1. Anträge können bis zum 30.06.2027 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
17.02. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Fördersumme: bis zu 8.000 € je Fahrzeug
Förderquote: 20%
Projektdauer: 60 Monate

Förderziel

Förderung des Erwerbs, Leasings oder der Langzeitmiete von reinen Batterieelektrofahrzeugen und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1 durch kommunale Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, um die emissionsarme Mobilität im öffentlichen Sektor zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung reiner Batterie- und Brennstoffzellen-Nutzfahrzeuge der Klasse N1
  • Leasing- und Mietanzahlungen für Nutzfahrzeuge
  • Langzeitmiete für Nutzfahrzeuge

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Wirtschaftliche Nutzung der Fahrzeuge

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach GkG NRW sowie kommunale Betriebe ohne wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts
  • Fahrzeuge müssen Neu- oder Vorführfahrzeuge der Klasse N1 sein
  • Haltedauer bzw. Leasing-/Mietdauer von mindestens einem Jahr (empfohlen fünf Jahre)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenangebot/Kostenvoranschlag
  2. Online-Antragsformular
  3. Weitere im Antragsformular genannte Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Erfüllung der Fahrzeugkategorie N1 und Laufleistungsanforderungen
  • Einhaltung der Mindesthaltedauer bzw. Leasing-/Mietdauer
  • Nachweis der nicht-wirtschaftlichen Nutzung

Beschreibung

Die Bezirksregierung Arnsberg unterstützt öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen bei der Anschaffung, dem Leasing oder der Langzeitmiete von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen der Klasse N1. Ziel der Förderung ist die Stärkung einer emissionsarmen Mobilität im kommunalen Bereich. Mit einer Förderquote von bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 € je Fahrzeug, trägt das Programm dazu bei, Investitionshürden zu senken und klimafreundliche Nutzfahrzeuge wirtschaftlich attraktiv zu gestalten. Anträge können bis zum 30. Juni 2027 im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gestellt werden.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) sowie kommunale Betriebe, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit im Sinne des EU-Beihilferechts ausgeübt und die Fahrzeuge ausschließlich nicht-wirtschaftlich genutzt werden. Gefördert werden Neu- und Vorführfahrzeuge der Klasse N1 mit einer Mindesthaltedauer beziehungsweise Mindestlaufzeit von einem Jahr (empfohlen fünf Jahre). Förderfähige Ausgaben umfassen Anschaffungskosten, Leasing- und Mietanzahlungen sowie Langzeitmieten. Zur Antragstellung ist ein aktuelles Kostenangebot sowie das Online-Antragsformular einzureichen; weitere im Formular genannte Unterlagen runden die Bewerbung ab. Die Fördermaßnahme läuft bis 2027 und wird vollständig digital bearbeitet: Nach Einreichung der Unterlagen folgt die Zuwendungsbescheid-Erteilung, die Beauftragung, Umsetzung und abschließend die Auszahlung nach positiver Verwendungsnachweis-Prüfung.

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