Förderung von Sakralbauten, Burgen, Profanbauten, beweglichem Kulturgut u. archäologischen Projekten
Förderung der Restaurierung und Instandhaltung von Sakralbauten, Burgen, Profanbauten, Gemälden sowie archäologischen Projekten in Tirol. Antragstellung jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Konservierung, Restaurierung und Instandhaltung von Sakralbauten, Burgen, Profanbauten und Fassaden sowie von Gemälden und beweglichem Kulturgut und Unterstützung archäologischer Projekte im Bundesland Tirol.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungskosten
- Instandhaltungskosten
- Kosten für archäologische Projekte
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Einhaltung der Fördervoraussetzungen gemäß § 7 Tiroler Kulturförderungsgesetz und § 3 Kulturförderungsrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderantrag
- Projektbeschreibung
- Kalkulation
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Förderung von Sakralbauten, Burgen, Profanbauten, beweglichem Kulturgut und archäologischen Projekten in Tirol unterstützt die langfristige Erhaltung und Aufwertung des kulturellen Erbes. In diesem Zuschussprogramm stehen Maßnahmen zur Restaurierung und Instandhaltung denkmalgeschützter Bauwerke sowie zur Konservierung von Gemälden und sakralem Inventar im Mittelpunkt. Auch Fassaden von Profanbauten und Burgen sowie wissenschaftlich begleitete archäologische Ausgrabungen können gefördert werden. Durch die finanzielle Unterstützung sollen historische Substanz und kulturelle Identität bewahrt, touristische Anziehungspunkte gesichert und lokalhistorische Forschungsvorhaben ermöglicht werden. Die Förderhöhe orientiert sich an den jeweiligen Restaurierungs- und Instandhaltungskosten beziehungsweise an den Aufwendungen für archäologische Projekte. Eine fortlaufende Antragstellung garantiert eine dauerhafte Planungs- und Finanzierungssicherheit für alle Beteiligten.
Förderberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen, die Projekte im Kulturbereich im Bundesland Tirol realisieren möchten. Voraussetzung ist die Einhaltung der Bestimmungen des Tiroler Kulturförderungsgesetzes (§ 7) sowie der Kulturförderungsrichtlinien (§ 3). Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei eine vollständige Projektbeschreibung inklusive detaillierter Kalkulation und Finanzierungsplan vorzulegen ist. Zur Antragstellung gehört zudem ein formloser Förderantrag. Nach einer positiven Förderzusage ist der Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung anhand von Originalrechnungen oder einer Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung zu erbringen. Durch die kontinuierliche Vergabe der Zuschüsse leistet das Land Tirol einen bedeutenden Beitrag zum Denkmalschutz und zur archäologischen Erforschung in der Region.
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