Förderung von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge
Förderung des Erwerbs und der Errichtung stationärer, steuerbarer Schnellladeinfrastruktur (≥50 kW) für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen. Anträge möglich bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Ausbau von Schnellladeinfrastruktur für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge zur Unterstützung klimaschonender Mobilität im Land Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Ladeeinrichtungen
- Anschlagkabel
- Leistungselektronik
- Authentifizierungs- und Bezahlsysteme
- Lastmanagement
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Zuwendungen unterhalb der Bagatellgrenze von 500 €
- Maßnahmebeginn vor Bewilligung
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Existenzgründer/innen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben in Nordrhein-Westfalen
- Ladeleistung ≥ 50 kW je Ladepunkt
- Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom- bzw. PV-Nachweis)
- Installation durch Fachunternehmen gemäß Ladesäulenverordnung
- Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn vor Zuwendungsbescheid
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Online-Antragsformular
- Nachweis Ökostrom (Grünstrom- oder PV-Nachweis)
- Nachweis der Steuerbarkeit der Ladepunkte
- Identitätsnachweis für TAN-Verfahren (E-Mail und Mobilfunknummer)
Beschreibung
Die Landesförderung zielt darauf ab, den flächendeckenden Ausbau der stationären, steuerbaren Schnellladeinfrastruktur (≥ 50 kW je Ladepunkt) für gewerblich genutzte und kommunale Nutzfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen voranzutreiben und damit klimaschonende Mobilität zu stärken. Antragsberechtigt sind Kommunen, Kreise, kommunale Betriebe sowie Unternehmen jeder Rechtsform (natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen) und Existenzgründer:innen, die Ladeinfrastruktur an einer Betriebsstätte installieren möchten. Gefördert werden alle mit Erwerb, Errichtung und Netzanschluss verbundenen Ausgaben – von Ladeeinrichtungen und Leistungselektronik über Authentifizierungs- und Bezahlsysteme bis hin zu Tiefbau- und Fundamentarbeiten, Energiemanagement- sowie Kommunikationssystemen. Batteriespeicher sind förderfähig, sofern sie zur Verringerung der Netzanschlussleistung beitragen. Voraussetzung ist der nachträgliche Nachweis von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom-Liefervertrag oder PV-Erzeugungsnachweis), die Installation durch ein Fachunternehmen gemäß Ladesäulenverordnung sowie der Antrag vor Maßnahmebeginn.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 40 000 € pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen), bei Großunternehmen bis zu 20 %. Nicht gefördert werden Bagatellausgaben unter 500 € und vorzeitige Maßnahmebeginne vor Zustellung des Zuwendungsbescheids. Die Projektdauer beträgt 18 Monate. Für die Antragstellung sind ein detaillierter Kostenvoranschlag, Nachweise zur Steuerbarkeit der Ladepunkte, Ökostromversorgung und Identitätsnachweis (E-Mail, Mobilfunknummer für TAN-Verfahren) erforderlich. Anträge werden ausschließlich elektronisch über das Online-Formular der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht und können bis zum 30. Juni 2027 gestellt werden. Die digital abgewickelte Förderung umfasst Antrag, Bewilligung, Umsetzung und Verwendungsnachweis in einem etablierten, behördlichen E-Government-Verfahren.
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