Zuschuss

Förderung von Schulen / schulische Projekte (Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung)

Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus Bräunlingen und Löffingen können für besondere Projekte eine Förderung beantragen; bei verfügbaren Mitteln auch Schulen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar. Antrag per E-Mail (PDF).

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Förderung von schulischen Projekten an Schulen mit mindestens 10 Schülerinnen und Schülern aus Bräunlingen und Löffingen; bei verfügbaren Mitteln auch aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mindestens 10 Schülerinnen und Schüler aus Bräunlingen oder Löffingen
  • Mindestens eine beteiligte Person mit Wohnsitz in Bräunlingen oder Löffingen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Antrag als PDF per E-Mail

Beschreibung

Die Dr.-Fritz-Reimnitz-Stiftung unterstützt schulische Projekte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, insbesondere in Bräunlingen und Löffingen. Gefördert werden Vorhaben, bei denen mindestens zehn Schüler:innen aus einer der beiden Städte aktiv mitwirken und mindestens eine beteiligte Person ihren Wohnsitz in Bräunlingen oder Löffingen hat. Bei Verfügbarkeit weiterer Mittel können auch Schulen aus den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Schwarzwald-Baar Anträge einreichen. Ziel ist es, innovative Bildungsinitiativen zu stärken und regionale Lern­umfelder durch außerschulische oder fächerübergreifende Projekte zu bereichern. Der Stiftungsvorstand entscheidet jährlich über die Anzahl und Höhe der Zuschüsse.

Einreichungen sind fortlaufend möglich, es bestehen keine festen Fristen. Zur Antragstellung ist eine aussagekräftige Projektbeschreibung zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular im PDF-Format per E-Mail einzureichen. Neben der Darstellung der Projektidee sollten Angaben zu beteiligten Lehrer:innen und Schüler:innen, zur finanziellen Planung und zum erwarteten Nutzen für die Schulgemeinschaft enthalten sein. Da kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht, erfolgt die Zusage unter dem Vorbehalt ausreichender Mittel. Durch diese flexible Förderstruktur möchte die Stiftung nachhaltige Impulse für schulische Entwicklungsprozesse schaffen und die Bildungschancen junger Menschen in der Region langfristig verbessern.

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