Zuschuss

Förderung von Schulkindbetreuungen

Förderung von Personalkosten in schulischen Tagesbetreuungen und außerschulischer Schulkindbetreuung in Vorarlberg. Anträge können laufend über ein Onlineformular eingereicht werden.

Kinder und Jugendliche Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.08.2019
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Vorarlberg

Förderziel

Unterstützung der Finanzierung von Personalkosten (§ 3), die im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung oder im Rahmen einer außerschulischen Schulkindbetreuung an oder außerhalb einer Schule außerhalb der Unterrichts- und Lernzeit anfallen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Bedarfserhebung der außerschulischen Schulkindbetreuung gemäß § 6 Abs. 1 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes durch Schule oder Schulerhalter unter Einbindung der Erziehungsberechtigten
  • Bewilligung als ganztägige Schulform nach § 11 des Schulerhaltungsgesetzes bzw. Betriebsbewilligung für außerschulische Schulkindbetreuung nach § 9 des Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes
  • Einsatz qualifizierten Personals gemäß § 9 der Richtlinie
  • Einhaltung der Gruppengröße gemäß § 10 der Richtlinie und der Verordnung über Personaleinsatz und Gruppengröße in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  • Gesicherte Finanzierung der Schulkindbetreuung mit angemessenen Beiträgen der beteiligten Gemeinde(n)
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftliches Förderansuchen mittels Onlineformular

Beschreibung

Das Land Vorarlberg gewährt laufend Zuschüsse zur Deckung von Personalkosten in schulischen Tagesbetreuungen und außerschulischer Schulkindbetreuung. Ziel ist es, einen verlässlichen und leistbaren Betreuungsrahmen außerhalb der Unterrichts- und Lernzeit zu schaffen und damit Familien sowie Bildungseinrichtungen zu entlasten. Das Förderangebot richtet sich an öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Schulerhalter:innen und Betreuungsorganisationen, die in Vorarlberg sowohl den Freizeitteil ganztägiger Schulformen als auch außerschulische Betreuungsangebote anbieten. Anträge werden schriftlich über ein Onlineformular eingereicht und können für die Zeiträume September bis Dezember, Jänner bis Juli sowie für die Ferienbetreuung im Sommer beantragt werden.

Zu den Zuwendungsvoraussetzungen zählen eine Bedarfserhebung gemäß § 6 Abs. 1 KBBG unter Einbindung der Erziehungsberechtigten, die Bewilligung als ganztägige Schulform nach § 11 Schulerhaltungsgesetz bzw. eine Betriebsbewilligung nach § 9 KBBG, der Einsatz qualifizierten Personals sowie die Einhaltung der Gruppengrößen nach § 10 der Richtlinie. Ferner müssen die Finanzierung durch angemessene Beiträge der beteiligten Gemeinde(n) gesichert und die Elternbeiträge sozial gestaffelt sein – auf Antrag kann in begründeten Fällen auf die Erhebung verzichtet werden. Als Nachweis sind die Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Vorjahres sowie das schriftliche Förderansuchen einzureichen. Die Fristen enden jeweils am 29. Februar, 31. August und 15. Oktober des Folgejahres.

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