Förderung von Schulsozialarbeit
Förderung von Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in Sachsen. Zuschüsse bis zu 80% bzw. 100% möglich. Anträge jeweils bis zum 31.10. für das Folgejahr.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Sachsen unterstützt den Ausbau und die qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalausgaben
- Sachausgaben
- Verwaltungskosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Verankerung der Schulsozialarbeit in der örtlichen Jugendhilfeplanung
- Einsatz von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalenten an Fachkräften an Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft
- Vollständige Beantragung und Abrufung der Mittel aus der Jugendpauschale
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert den Aufbau und die qualitative Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen in kommunaler und freier Trägerschaft. Geförderte Projekte richten sich vor allem an Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger:innen der öffentlichen Jugendhilfe, welche die Mittel in öffentlich-rechtlicher Form an anerkannte Träger:innen der freien Jugendhilfe weiterleiten. Das Programm unterstützt den Einsatz von Fachkräften an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen und trägt dazu bei, soziale und gesundheitsbezogene Angebote im schulischen Alltag zu verankern. Mit Blick auf die Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales leistet diese Initiative einen Beitrag zur Stärkung von Prävention, Beratung und Betreuung junger Menschen.
Für eine Projektlaufzeit von 12 Monaten werden Personalausgaben, Sachausgaben und Verwaltungskosten bezuschusst. Die Förderquote liegt je nach Ausgestaltung bei 80 % bis 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wobei für je 1,0 Vollzeitäquivalent eine Pauschale von bis zu 7.000 € bereitsteht. Voraussetzung für die Zuwendung sind u. a. die Verankerung der Schulsozialarbeit in der örtlichen Jugendhilfeplanung, der Nachweis von mindestens 1,0 Vollzeitäquivalent an Fachkräften in öffentlicher Trägerschaft und die vollständige Beantragung sowie Abrufung der Mittel aus der Jugendpauschale. Anträge können jeweils bis zum 31. Oktober für das folgende Haushaltsjahr beim Kommunalen Sozialverband Sachsen – Außenstelle Chemnitz eingereicht werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.