Zuschuss

Förderung von Schutzunterkünften für von gewaltbetroffenen Frauen und deren Kinder

Das Land Burgenland fördert den Ausbau und die Einrichtung leichter zugänglicher Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

Soziales Frauenförderung Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Einrichtung geeigneter, leicht zugänglicher Schutzunterkünfte in ausreichender Zahl, um Opfern, insbesondere Frauen und ihren Kindern, eine sichere und geschützte Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektbezogene Kosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzug

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz der antragstellenden Organisation im Burgenland oder Durchführung des Projekts im Burgenland
  • Projekt fördert Frauen oder die Gleichstellung von Frauen und Männern im Burgenland
  • Keine Verfolgung wirtschaftlicher Gewinnziele mit dem Projekt
  • Gefördert werden nur unmittelbar projektbezogene Kosten
  • Mehrwertsteuer wird nur dann gefördert, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Liste der Förderungen der letzten drei Jahre
  4. Nachweis über Beantragung oder Erhalt weiterer Förderungen für dasselbe Projekt

Beschreibung

Das Programm im Burgenland unterstützt gezielt den Ausbau und die Einrichtung leicht zugänglicher Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder. Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz bzw. Projektdurchführung im Burgenland können eine nicht rückzahlbare Förderung in Form eines Zuschusses beantragen. Ziel ist es, eine ausreichende Anzahl sicherer Rückzugsorte bereitzustellen, damit Betroffene in einer geschützten Umgebung Aufnahme finden. Gefördert werden ausschließlich projektbezogene Ausgaben, wobei die Mehrwertsteuer nur dann übernommen wird, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. Einreichen lassen sich Anträge jederzeit vor Projektbeginn über das Online-Verfahren.

Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie Nachweise über bisherige Förderungen der letzten drei Jahre erforderlich. Zudem muss belegt werden, ob weitere Fördermittel für dasselbe Vorhaben beantragt oder bewilligt wurden. Die Bewilligung orientiert sich an der Frauenförderung und der Gleichstellungsarbeit im Burgenland; wirtschaftliche Gewinnabsichten sind ausgeschlossen. Durch diesen Fördermechanismus soll nicht nur der unmittelbare Schutzraum für Frauen und ihre Kinder gewährleistet, sondern auch ein langfristiger Beitrag zur Chancengleichheit und zur Prävention von Gewalt geleistet werden.

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