Darlehen

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichem Wohnen – Neubau (Hessen-Darlehen Neubau)

Zinsgünstiges Darlehen für den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum und gemeinschaftlichen Wohnprojekten in Hessen. Laufende Antragsstellung über die kommunalen Wohnungsbauförderstellen möglich.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen

Förderziel

Förderung des Neubaus von Eigenheimen und gemeinschaftlichen Wohnprojekten zum Selbstbezug in Hessen durch zinsgünstige Darlehen.

Förderfähige Ausgaben

  • Grundstückserwerb
  • Baukosten
  • Baunebenkosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Genossenschaften
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektstandort in Hessen
  • Nachweis der Selbstnutzung als Hauptwohnsitz
  • Einzureichender Bauantrag bzw. Baugenehmigung
  • Einhalten der technischen Mindestanforderungen (Energieeffizienz, Barrierefreiheit)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Bau- und Finanzierungsplan
  3. Grundbuchauszug
  4. Baugenehmigung
  5. Nachweis der Selbstnutzung

Bewertungskriterien

  • Sicherstellung der Selbstnutzung
  • Energieeffizienzstandard des Neubaus
  • Barrierefreie Ausführung

Beschreibung

Das Hessen-Darlehen Neubau fördert den Neubau von selbst genutztem Wohneigentum sowie gemeinschaftlichen Wohnprojekten in Hessen durch besonders zinsgünstige Darlehen. Privatpersonen, Baugemeinschaften und Genossenschaften erhalten Unterstützung bei der Errichtung neuer Wohngebäude zum Selbstbezug. Die Initiative zielt darauf ab, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und gemeinschaftliches Wohnen zu stärken. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend über die kommunalen Wohnungsbauförderstellen – in kreisfreien Städten über den Magistrat, andernfalls über den zuständigen Kreisausschuss. Die Umsetzung und Prüfung der Anträge erfolgt in Kooperation mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank), die die Fördermittel verwaltet und weiterleitet.

Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis, dass der Projektstandort in Hessen liegt und die Immobilie als Hauptwohnsitz selbst genutzt wird. Zur Antragseinreichung werden Baugenehmigung oder Bauantrag, Finanzierungs- und Baupläne sowie ein aktueller Grundbuchauszug benötigt. Zudem müssen technische Mindestanforderungen an Energieeffizienz und Barrierefreiheit erfüllt werden. Förderfähig sind Ausgaben für Grundstückserwerb, Baukosten und Baunebenkosten. Bei der Vergabe der Darlehen spielen die Sicherstellung der Selbstnutzung, der erreichte Energieeffizienzstandard und die barrierefreie Ausführung eine entscheidende Rolle. Auf diese Weise unterstützt das Programm private Bauvorhaben und gemeinschaftliche Wohnformen gleichermaßen und trägt zu einer nachhaltigen, zukunftsfähigen Wohnraumentwicklung in Hessen bei.

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