Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Behindertengerechter Umbau
Zuschuss für den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum in Hessen: bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (max. 15.000 €). Anträge vor Maßnahmebeginn jederzeit über die Wohnungsbauförderstelle möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Eigentümer:innen selbstgenutzten Wohnraums in Hessen beim behindertengerechten Umbau, um ein selbstständiges und sicheres Wohnen zu ermöglichen und barrierefreie Zugänge sowie angepasste Einrichtungen gemäß DIN 18040 Teil 2 zu schaffen.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen und Wohnumfeld
- Um- und Einbau von Bad und Küche
- Lift- und Aufzugseinbau
- Einzelmaßnahmen zur barrierefreien Anpassung (z. B. Rampen, Schwellenbeseitigung, kontrastreiche Gestaltung)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Erweiterung bestehender Wohngebäude (außer Einbau von Aufzügen)
- Umbaukosten im Zusammenhang mit Erwerb von Wohngebäuden
- Maßnahmekosten unter 1.500 €
- Eigenleistungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Eigentümer/in oder erbbauberechtigte Person mit selbstgenutztem Wohnraum
- Haushalt mit mindestens einer Person mit Grad der Behinderung ≥ 50 % oder Pflegegrad ≥ 2
- Baumaßnahmen müssen den Anforderungen der DIN 18040 Teil 2 entsprechen
- Maßnahmen dürfen vor Bewilligung nicht beauftragt oder begonnen sein
- Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (xlsx)
- Schwerbehindertenausweis oder Pflegegradnachweis
- Nachweis über Eigentum und Selbstnutzung
- Kostenvoranschläge für Baumaßnahmen
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Beschreibung
Das Land Hessen fördert den barrierefreien Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum mit dem Ziel, ein eigenständiges und sicheres Wohnen zu ermöglichen. Förderberechtigt sind private Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte in Hessen, deren Haushalt mindestens eine Person mit einem Grad der Behinderung von ≥ 50 % oder einem Pflegegrad ≥ 2 umfasst. Die Zuschussförderung deckt bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten ab, maximal 15.000 €, bei Projektkosten zwischen 1.500 € und 30.000 €. Alle Baumaßnahmen müssen den Anforderungen der DIN 18040 Teil 2 entsprechen. Anträge können jederzeit vor Beginn der Umbauarbeiten bei der zuständigen Wohnungsbauförderstelle der Kommune eingereicht werden, solange Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Gefördert werden insbesondere Umbau- und Einbaumassnahmen in Bestandswohnungen sowie im direkten Wohnumfeld. Dazu zählen die Modernisierung von Bad und Küche, der Einbau von Liften oder Aufzügen sowie Einzelmaßnahmen wie Rampenbau, Schwellenbeseitigung und kontrastreiche Gestaltung. Ausgeschlossen sind Gebäudeerweiterungen (außer Aufzugsinstallationen), Umbaumaßnahmen im Zusammenhang mit Erwerbsvorgängen, Projekte unter 1.500 € und Eigenleistungen. Zur Antragstellung sind u. a. auszufüllen: das Antragsformular, Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegegrad, Eigentum und Selbstnutzung, mehrere Kostenvoranschläge sowie ein Nachweis der Gesamtfinanzierung. Nach positiver Prüfung leitet die Kommune den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weiter und erteilt bei Bewilligung einen Zuschussbescheid.