Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Einrichtung und Unterhaltung von Selbsthilfe-Kontaktstellen durch Zuschüsse für Fach- und Sekretariatskräfte. Anträge für das kommende Kalenderjahr sind jeweils bis zum 1. Oktober einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Einrichtung und den Betrieb von Selbsthilfe-Kontaktstellen durch Zuschüsse zu den Personalkosten von hauptamtlichen Fachkräften und Sekretariatskräften.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Fachkräfte und Sekretariatskräfte
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsteller müssen freie gemeinnützige Träger sein, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, oder Kreise bzw. kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
- Selbsthilfe-Kontaktstellen müssen Einzelpersonen über Selbsthilfegruppen informieren, vermitteln oder beim Aufbau neuer Gruppen unterstützen
- Bestehende Selbsthilfegruppen beraten und die Vernetzung sowie den Erfahrungsaustausch, insbesondere kleiner und wenig formalisierter Gruppen, fördern
- Beschäftigung von mindestens zwei Personen: eine hauptamtliche Fachkraft in Vollzeit (in der Regel mit Fachhochschul- oder Hochschulabschluss) und eine Sekretariatskraft in mindestens Teilzeit
- Eigenständige, öffentlich zugängliche Räume mit festgelegten Öffnungszeiten und eigenem Telefonanschluss
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Beschreibung
Das Programm Förderung von Selbsthilfe-Kontaktstellen (KISS) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen fokussiert sich auf die Themenfelder Gesundheit, Soziales sowie Arbeit & Soziales und erstreckt sich landesweit über Nordrhein-Westfalen. Ziel ist die Stärkung und nachhaltige Sicherung von Informations- und Beratungsstrukturen für Selbsthilfegruppen. Gefördert werden Personalkosten in Form eines Zuschusses für eine hauptamtliche Fachkraft in Vollzeit und eine Sekretariatskraft in Teilzeit. Eigenständige, öffentlich zugängliche Räume mit festgelegten Öffnungszeiten und eigenem Telefonanschluss bilden die Basis für eine professionelle Anlaufstelle. Die Mittelvergabe erfolgt jährlich, wobei die Gesamtfördersumme auf alle zulässigen Kontaktstellen verteilt wird.
Geeignet ist das Förderangebot für freie gemeinnützige Träger:innen, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören, sowie für Kreise und kreisfreie Städte mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Voraussetzungen sind unter anderem die Beschäftigung von mindestens zwei Personen, die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Selbsthilfe-Kontaktstellen in Nordrhein-Westfalen und die Erfüllung strukturierter Beratungsaufgaben. Diese umfassen Information von Einzelpersonen, Vermittlung in bestehende Gruppen, Unterstützung beim Aufbau neuer Initiativen sowie Förderung des Erfahrungsaustauschs, speziell kleiner und wenig formalisierter Gruppen. Die jährliche Fördersumme beläuft sich auf maximal 15.000 € pro Kontaktstelle. Anträge sind bis zum 1. Oktober jedes Vorjahres für das folgende Kalenderjahr einzureichen; bei Neugründungen spätestens drei Monate vor Förderbeginn. Pro Kreis beziehungsweise kreisfreie Stadt ist nur eine Selbsthilfe-Kontaktstelle förderfähig.