Zuschuss

Förderung von Selbsthilfegruppen

Die Abteilung Öffentliche Gesundheit des Landes Tirol fördert Selbsthilfegruppen in Tirol, die ergänzend zum medizinischen Angebot Unterstützung für spezifische Krankheitsbilder anbieten. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
18.07.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Tirol
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, Selbsthilfegruppen zu unterstützen, die ergänzend zum medizinischen Angebot Hilfe und Austausch für Menschen mit spezifischen Krankheitsbildern anbieten, indem Sachaufwendungen im Rahmen ihrer Tätigkeiten finanziert werden.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachaufwendungen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Ehrenamtlichkeit
  • Leistungsangebot im Gesundheitsbereich
  • Unterstützung des sonstigen medizinischen Leistungsangebots
  • Zielsetzung: vielseitigere und niederschwellige Unterstützung für die regionale Bevölkerung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular

Beschreibung

Die Abteilung Öffentliche Gesundheit des Landes Tirol fördert mit einem Zuschuss engagierte Selbsthilfegruppen in Tirol, die sich als gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine oder Interessenverbände organisiert haben. Ziel dieser fortlaufenden Förderung ist es, das bestehende medizinische Angebot durch niederschwellige Austausch- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit spezifischen Krankheitsbildern zu ergänzen. Das Programm deckt die Themenfelder Gesundheit sowie Arbeit & Soziales ab und begleitet den Aufbau von Peer-Netzwerken, die zur Stärkung der psychosozialen Begleitung und nachhaltigen Vernetzung in der Region beitragen. Dank der unbegrenzten Einreichungsfrist können Projektträger:innen jederzeit ihre Vorhaben einreichen und unmittelbar von der Förderung profitieren.

Gefördert werden insbesondere sämtliche Sachaufwendungen – von Schulungsunterlagen über Informationsmaterialien bis zu Raumkosten und technischer Ausstattung. Voraussetzungen sind neben der Gemeinnützigkeit und reiner Ehrenamtlichkeit ein klar ausgewiesenes Leistungsangebot im Gesundheitsbereich sowie die Zielsetzung, die regionale Bevölkerung vielseitiger und niedrigschwellig zu unterstützen. Zur Antragstellung ist lediglich ein ausgefülltes Antragsformular einzureichen, das seit dem 18. Juli 2013 fortlaufend angenommen wird. Nach positiver Bescheidung erfolgt die Auszahlung als direkter Zuschuss an die Gruppenkasse. Abschließend sichert eine Verwendungsnachweisung mit Originalbelegen die ordnungsgemäße Mittelverwendung gemäß den Förderrichtlinien des Landes Tirol.

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