Förderung von sonstigen Vereinen, Verbänden und Einrichtungen
Das Land Tirol fördert ohne Rechtsanspruch gemeinnützige und soziale Vereine, Verbände und Einrichtungen in Tirol. Gültig ab 01.01.2023, Förderung einmal jährlich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen mit ausschließlich gemeinnützigem oder sozialem Charakter, deren Wirksamkeit Tiroler Bevölkerungsinteressen betrifft und unterstützt.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vereine, Verbände und Einrichtungen müssen vom Tiroler Landtag im Rahmen des jeweiligen Voranschlages bestimmt worden sein
- Ausschließlich gemeinnütziger oder sozialer Charakter
- Wirksamkeit für Tiroler Bevölkerungsinteressen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalrechnungen und Zahlungsbestätigungen aus dem Jahr der Gewährung in Höhe der zuerkannten Förderung (bis € 5.000)
- Bilanz oder Ausgaben-Einnahmenrechnung für das Jahr der Gewährung (ab € 5.001)
Beschreibung
Das Land Tirol stellt im Rahmen seiner budgetierten Mittel eine einmal jährlich abrufbare Zuschussförderung bereit, die gemeinnützige und soziale Vereine, Verbände sowie sonstige Einrichtungen in ganz Tirol unterstützt. Adressiert ist die Förderung an Organisationen mit ausschließlich gemeinnützigem oder sozialem Charakter, deren Tätigkeitsfelder von sozialem Zusammenhalt über demokratisches Engagement bis hin zu Regionalförderung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft & ländliche Entwicklung reichen. Eine Bewilligung setzt voraus, dass die Institutionen im jeweiligen Landesvoranschlag vom Tiroler Landtag namentlich benannt wurden und ihre Projekte effektive Mehrwerte für die Bevölkerung des Bundeslandes aufweisen.
Für die Beantragung gelten klare Zuwendungsvoraussetzungen: Neben der Einhaltung des gemeinnützigen Profils muss der Förderzweck das Interesse der Tiroler Bevölkerung in den genannten Themenfeldern bedienen. Auszahlungswürdige Nachweise umfassen bei Förderbeträgen bis zu € 5.000 Originalrechnungen mit Zahlungsbestätigungen; ab € 5.001 ist eine vollständige Bilanz oder Ausgaben-Einnahmenrechnung für das jeweilige Förderjahr vorzulegen. Die Fördermaßnahme ist seit dem 01.01.2023 unbefristet verfügbar, wobei jede berechtigte Organisation einmal pro Jahr einen Antrag stellen kann. Mit einem Gesamtvolumen von über € 6,5 Mio. fördert dieses Programm nachhaltige gemeinwohlorientierte Projekte und leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung zivilgesellschaftlicher Strukturen in Tirol.
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