Zuschuss

Förderung von spezifischen Einrichtungen zur Gesundheitsförderung- und Präventionsleistungen

Die Abteilung Öffentliche Gesundheit des Landes Tirol fördert professionelle Einrichtungen mit vorwiegend medizinischer Ausrichtung bei der Gesundheitsförderung und Präventionsleistungen in Tirol. Anträge jederzeit möglich.

Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
22.07.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Unterstützung professioneller, gemeinnütziger Einrichtungen mit medizinischer Ausrichtung bei der Erbringung von Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen im Bundesland Tirol.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwand
  • Sachaufwand
  • Investive Kosten (bei ausreichender Begründung und Nachweis der Preisgünstigkeit)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit
  • Leistungsangebot im Gesundheitsbereich
  • Mindestens regionaler, idealerweise flächendeckender Angebotscharakter
  • Ausrichtung an den aktuellen gesundheitspolitischen Zielsetzungen
  • Nachhaltigkeit des Angebots

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formular der Abteilung Öffentliche Gesundheit
  2. Kostenschätzung für das laufende Jahr
  3. Rechnungsabschluss des vergangenen Jahres

Bewertungskriterien

  • Einhaltung der aktuellen gesundheitspolitischen Zielsetzungen
  • Nachhaltigkeit des Angebots
  • Regionale Bedeutung beziehungsweise Flächendeckung
  • Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Im Bundesland Tirol fördert die Abteilung Öffentliche Gesundheit des Landes Tirol gezielt professionelle, gemeinnützige Einrichtungen mit medizinischem Schwerpunkt, die Gesundheitsförderungs- und Präventionsleistungen erbringen. Der Zuschuss richtet sich an Organisationen mit mindestens regionaler, idealerweise flächendeckender Präsenz, deren Aktivitäten den aktuellen gesundheitspolitischen Zielsetzungen entsprechen und sich klar von rehabilitativen Angeboten abgrenzen. Die kontinuierliche Antragstellung ohne Fristen ermöglicht es Förderberechtigten, Vorhaben flexibel und bedarfsgerecht einzureichen. Ziel ist die Stärkung von Maßnahmen, die gesunde Lebensstile unterstützen, Risikofaktoren frühzeitig erkennen und die Bevölkerung durch fachlich fundierte Aufklärungskampagnen erreichen. Der Förderzweck umfasst die Entwicklung evidence-basierter Konzepte ebenso wie die Umsetzung praxisorientierter Projekte in Bereichen wie Bewegungsförderung, Ernährungsberatung, psychischer Gesundheitsstärkung und struktureller Vorsorge.

Gefördert werden Personal- und Sachaufwand sowie investive Kosten, sofern deren Preisgünstigkeit ausreichend begründet und nachgewiesen wird. Weiterhin können Fachtagungen, Kongresse und projektbezogene Veranstaltungen innerhalb der Jahressubvention beantragt und gesondert ausgewiesen werden. Als Bewertungskriterien gelten die Einhaltung der gesundheitspolitischen Leitlinien, die Nachhaltigkeit des Angebots, die regionale Bedeutung und die Gemeinnützigkeit der Einrichtung. Die Antragstellung erfolgt jederzeit ohne Fristbindung; die Förderung wird gemäß den Richtlinien für Landesmittel vergeben. Zur Beantragung sind das Formular der Abteilung Öffentliche Gesundheit, eine Kostenschätzung für das laufende Jahr und ein Rechnungsabschluss des Vorjahres vorzulegen. Die Abrechnung erfordert den Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung anhand von Originalbelegen; bei einer Fördersumme ab 10.000 Euro ist ein vollständiger Rechnungsabschluss vorzulegen. Mit dieser Förderung wird die Umsetzung innovativer, wirkungsorientierter Präventionsprojekte unterstützt, um die Gesundheitschancen der Bevölkerung in Tirol nachhaltig zu verbessern und einen langfristigen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit zu leisten.

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