Zuschuss

Förderung von Sportvereinen

Steirische Sportvereine erhalten jährlich Fördermittel für Sportveranstaltungen, Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie Trainings- und Wettkampfbetrieb. Anträge können fortlaufend und kostenlos gestellt werden.

Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.11.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Bereitstellung von Fördermitteln für steirische Sportvereine zur Durchführung von Sportveranstaltungen, Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie für den allgemeinen Trainings- und Wettkampfbetrieb.

Förderfähige Ausgaben

  • Veranstaltungskosten
  • Aufwendungen für Jugend- und Nachwuchsarbeit
  • Kosten für Trainings- und Wettkampfbetrieb

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Neubau und Sanierung von Sportstätteninfrastruktur
  • Ankauf von Grundstücken oder Gebäuden
  • Tilgung von Schulden
  • Rechts- und Beratungskosten
  • Miet- und Pachtzinszahlungen
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nicht erwerbsmäßig betriebener Sport
  • Vorhandene Sportförderungsmittel und aufrechter Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung
  • Einhalten der Rahmenrichtlinien über die Gewährung von Förderungen des Landes Steiermark

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formblatt \"Sportförderung-Antrag\"
  2. Originalrechnungen und Zahlungsnachweise

Beschreibung

Das Förderprogramm unterstützt non-profit Sportvereine in der Steiermark mit jährlichen Zuschüssen für die Durchführung sportlicher Veranstaltungen, die Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie den allgemeinen Trainings- und Wettkampfbetrieb. Träger:innen profitieren von fortlaufend verfügbaren Mitteln auf Basis des Steiermärkischen Landessportgesetzes 2015 und eines gültigen Beschlusses der Landesregierung. Die Antragstellung ist gebührenfrei und kann jederzeit online erfolgen. Fördermittel werden in den Themenfeldern Sport, Kultur & Medien gewährt und tragen dazu bei, lokale Vereinsstrukturen zu stärken, sportliche Angebote für alle Altersgruppen zu sichern und ein nachhaltiges Engagement im organisierten Breitensport zu fördern.

Zur Förderfähigkeit müssen Sportaktivitäten in nicht erwerbsmäßigem Rahmen stattfinden und die Rahmenrichtlinien des Landes Steiermark eingehalten werden. Zuschussfähig sind Veranstaltungskosten, Aufwendungen für Jugend- und Nachwuchsarbeit sowie Ausgaben im Trainings- und Wettkampfbetrieb. Nicht bezuschusst werden Investitionen in Sportstätteninfrastruktur, Grundstücks- oder Gebäudekäufe, Schulden­tilgung, Rechts- und Beratungskosten, Miet- und Pachtzinsen, Publikationen, Betriebskosten, Motorsporteinsätze, Vereinsbekleidung (außer Spitzensport), VIP-Bereiche, Verköstigung, Ehrengeschenke, Bankgebühren, Preisgelder, Spielervermittlungen oder Strafen. Für die Antragstellung sind das Formblatt „Sportförderung-Antrag“ sowie Originalrechnungen und Zahlungsnachweise einzureichen. Ein ordnungsgemäßer Verwendungsnachweis erfolgt nach Förderzusage mithilfe spezifizierter Merkbätter für Projekt- und Abrechnungsberichte. Das Programm richtet sich an gemeinnützige Vereine, die ihre sportliche Arbeit in der Steiermark weiterentwickeln möchten und legt den Grundstein für eine lebendige Vereinslandschaft.

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