Förderung von stationären wasserstoffbasierten Energiesystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage
Förderung von stationären wasserstoffbasierten Energiesystemen für die Gebäudeversorgung in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage. Antragstellung bis 30.06.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendung für Elektrolyseure und Wasserstoffspeicher zur Errichtung eines stationären wasserstoffbasierten Energiesystems inklusive Energiewandler und Photovoltaikanlage zur klimafreundlichen Gebäudeversorgung.
Förderfähige Ausgaben
- Elektrolyseure
- Wasserstoffspeicher
- Installation und Inbetriebnahme
- Planungskosten
- Photovoltaikanlage-Komponenten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Genossenschaften
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gesamtsystem mit marktverfügbarem Elektrolyseur bis 10 Normkubikmeter H₂/h
- Wasserstoffspeicher bis 500 kg H₂
- Kombination mit einem wasserstoffbasierten Energiewandler (z.B. Brennstoffzelle oder Heizkessel)
- Photovoltaikanlage, deren elektrische Leistung den Elektrolyseur nicht unterschreitet
- Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung mit fachgerechter Auslegung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- detaillierte Anlagenbeschreibung
- Kostenvoranschlag / Angebot
- PIN-Code-Bestätigung
- Fachunternehmererklärung
- Herstellererklärung
Bewertungskriterien
- Fachgerechte Auslegung des Gesamtsystems
- Kapazität des Elektrolyseurs im Verhältnis zur PV-Leistung
- CE-Kennzeichnung und Sicherheitsnachweise
Beschreibung
Förderung stationärer wasserstoffbasierter Energiesysteme mit Photovoltaik
In Nordrhein-Westfalen steht ab sofort eine zukunftsweisende Förderung bereit, die den Aufbau klimafreundlicher Gebäudeversorgungen mit Wasserstofftechnik und Solarstrom unterstützt. Antragsberechtigt sind Kommunen, Landkreise, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen, Unternehmen aller Größen, Schulen, Hochschulen, Genossenschaften, Verbände und Vereine mit Sitz in NRW. Gefördert werden systemische Gesamtlösungen, bestehend aus einem marktverfügbaren Elektrolyseur (bis 10 Normkubikmeter H₂/h), einem Wasserstoffspeicher (bis 500 kg H₂), einem wasserstoffbasierten Energiewandler (z. B. Brennstoffzelle oder Heizkessel) sowie einer Photovoltaikanlage, deren elektrischer Ertrag den Elektrolyseur nicht unterschreitet. Voraussetzung ist eine detaillierte Anlagenbeschreibung mit fachgerechter Auslegung durch qualifizierte Fachleute. Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist auf maximal 100 000 € je Anlagensystem begrenzt. Förderfähige Kosten umfassen Elektrolyseur, Speicher, Photovoltaik-Komponenten, Planung, Installation und Inbetriebnahme. Die Einbindung einer CE-gekennzeichneten Technik sowie Sicherheitsnachweise sind nachzuweisen.
Antragsmodalitäten und Frist
Das Programm läuft bis zum 30. Juni 2027 und wird über das elektronische Antragsformular des Förderportals NRW abgewickelt. Neben der detaillierten Anlagenbeschreibung sind Kostenvoranschlag, Herstellererklärungen sowie Fachunternehmererklärungen einzureichen. Die Entscheidung erfolgt auf Basis der fachgerechten Auslegung des Gesamtsystems und der Verhältnismäßigkeit von Elektrolyseur- zu PV-Leistung. Nach positiver Prüfung schließt die Bewilligungsbehörde einen Zuwendungsbescheid ab, der den vorzeitigen Maßnahmebeginn ausschließt. Mit Abschluss und positiver Prüfung des Verwendungsnachweises wird der Zuschuss ausgezahlt. Dieses Förderangebot leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen.
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