Sponsoring

Förderung von Sternstunden e.V.

Sternstunden e.V. fördert bundesweit nachhaltig wirksame Projekte zugunsten kranker, behinderter und notleidender Kinder oder präventiv ausgerichteter Maßnahmen. Fortlaufende Antragsstellung möglich.

Entwicklungszusammenarbeit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Sternstunden unterstützt Projekte, die kranken, behinderten oder notleidenden Kindern zugutekommen oder präventive Ausrichtung haben, mit dem Ziel, nachhaltige Verbesserungen der Verhältnisse zu erreichen und die dauerhafte Realisierung nach einer angemessenen Anlaufphase zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionskosten
  • Anschubfinanzierung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten (Personal-, Verwaltungs-, Betriebskosten)
  • Refinanzierung bereits begonnener Projekte

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger seit mindestens 3 Jahren tätig
  • Nachweis vergleichbarer erfolgreicher Projekte
  • Öffentliche Fördermittel müssen ausgeschöpft sein
  • Eigenmittel in Höhe mindestens 25% der Gesamtkosten
  • Gelder für laufende Kosten werden in der Regel nicht übernommen
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Satzung
  3. Freistellungsbescheid
  4. Kostenvoranschläge

Bewertungskriterien

  • Nachhaltige Verbesserung der Verhältnisse
  • Eigenmittelquote
  • Erfahrung des Projektträgers

Beschreibung

Sternstunden e.V. trägt bundesweit dazu bei, nachhaltig wirkende Initiativen zugunsten kranker, behinderter und notleidender Kinder sowie vorsorglich angelegter Maßnahmen zu unterstützen. Geförderte Vorhaben können aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Kinder- und Jugendhilfe, Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie Arbeit und Soziales stammen. Im Zentrum stehen einmalige Investitionskosten und Anschubfinanzierungen, die nach einer angemessenen Anlaufphase eine eigenständige Weiterführung ermöglichen. Die Mittelvergabe erfolgt in Form von Sponsoring mit dem Ziel, langfristige Verbesserungen der Lebensumstände zu erzielen. Voraussetzung ist, dass öffentliche Zuwendungen ausgeschöpft und Eigenmittel eingesetzt werden, damit ergänzende Förderbeiträge Wirkung entfalten können.

Antragsberechtigt sind seit mindestens drei Jahren aktive, steuerbegünstigte Körperschaften mit Sitz in Deutschland, die vergleichbare Projekte erfolgreich realisiert haben. Eine Eigenmittelquote von mindestens 25 % der Gesamtkosten stärkt den Antrag, während laufende Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten in der Regel ausgeschlossen sind. Projektbeginn und Antragstellung dürfen nicht zeitgleich erfolgen: Alle Unterlagen – vom ausgefüllten Antragsformular über Satzung und Freistellungsbescheid bis zu verbindlichen Kostenvoranschlägen – sollten spätestens vier Monate vor Projektstart eingereicht werden. Die dauerhafte, fächerübergreifende Förderung bleibt flexibel planbar, da Anträge fortlaufend gestellt werden können. Die Auswahl beruht auf den Kriterien nachhaltige Wirkung, Eigenmittelquote und Erfahrung der Projektträger:innen.

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