Zuschuss

Förderung von Theater- und Musikprojekten durch die Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung

Zuschüsse für Einzelprojekte in den Bereichen Theater und Musik, die die kulturellen Beziehungen zwischen Hamburg und Berlin stärken. Bis zu 7.500 € pro Projekt. Anträge jederzeit möglich, idealerweise drei Monate vor Projektbeginn.

Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Hamburg
Fördersumme: bis zu 7.500 €

Förderziel

Förderung von Theater- und Musikprojekten, die einen Beitrag zur Stärkung und Vertiefung der kulturellen Beziehungen zwischen den Städten Hamburg und Berlin leisten, mit besonderem Fokus auf die Unterstützung junger Künstler:innen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Existenzgründer/innen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektbezug zu Hamburg und/oder Berlin
  • Einreichung spätestens drei Monate vor Projektbeginn
  • Detaillierte Projektbeschreibung mit künstlerischer Vita
  • Aussagekräftige Finanzkalkulation mit Einnahmen- und Ausgabenplanung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungsplan
  3. Kurzbiografien der Mitwirkenden
  4. Angabe weiterer Förderer

Bewertungskriterien

  • Stärkung der kulturellen Beziehungen zwischen Hamburg und Berlin
  • Relevanz und Qualität des künstlerischen Konzepts
  • Fokus auf Theater- oder Musikprojekte
  • Förderung junger Künstler:innen
  • Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans

Beschreibung

Die Ilse und Dr. Horst Rusch-Stiftung unterstützt mit jährlichen Einzelzuschüssen von bis zu 7.500 € innovative Theater- und Musikprojekte, die dazu beitragen, die kulturellen Beziehungen zwischen Hamburg und Berlin nachhaltig zu vertiefen. Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Existenzgründer:innen, Vereine und Bildungseinrichtungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Förderung junger Künstler:innen, die mit ihren Inszenierungen, Konzertreihen oder interdisziplinären Formaten frische Impulse in beiden Metropolen setzen. Die Stiftung legt Wert auf kreative Konzepte, die sowohl die Vielfalt der freien Szene widerspiegeln als auch neue Publikumsschichten erschließen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden; empfohlen wird eine Antragstellung idealerweise drei Monate vor Projektbeginn.

Für die Antragstellung sind eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive künstlerischer Vita, eine aussagekräftige Finanzkalkulation mit Einnahmen- und Ausgabenplanung sowie Kurzbiografien aller Mitwirkenden erforderlich. Zudem sollen bereits akquirierte oder beantragte Förderungen weiterer Geldgeber:innen benannt werden. Als Bewertungskriterien gelten neben der künstlerischen Qualität und Relevanz des Konzepts insbesondere die Nachvollziehbarkeit des Finanzierungsplans und der Nachweis des Bezugs zu Hamburg und/oder Berlin. Nach positiver Entscheidung übersendet der Stiftungsvorstand eine Zuwendungsbescheinigung, deren Bedingungen zur Mittelverwendung und Dokumentation verbindlich sind. Ein abschließender Sachbericht mit finanzieller Abrechnung, Publikumszahlen und dokumentarischem Bildmaterial ist spätestens vier Monate nach Projektende einzureichen. So fördert die Rusch-Stiftung kontinuierlich den kulturellen Austausch und die künstlerische Zusammenarbeit zwischen den beiden Metropolen.

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