Förderung von thermischen Solaranlagen für die Gebäudeversorgung
Förderung thermischer Solaranlagen in Nordrhein-Westfalen mit Festbeträgen bis 90 € pro m² Bruttokollektorfläche für Warmwasser, Raumheizung oder Kälte; Anträge sind im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel bis 30.06.2027 möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung oder Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung von Bestands- und Neubauten in Nordrhein-Westfalen.
Förderfähige Ausgaben
- Errichtung thermischer Solarkollektoranlagen
- Planung und Prüfberichte
- Wärmemengenzähler, Einbau- und Installationskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Eigenbauanlagen
- Reparaturmaßnahmen ohne Neuanlage
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Genossenschaften
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Zertifiziertes Solar Keymark
- Mindestens 4 m² Bruttokollektorfläche
- Maximal 1 m² Kollektor pro 10 m² beheizter Fläche
- Einbau durch Fachunternehmen
- Anlagen im BAFA-Energieeffizienz-Programm gelistet
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Kostenvoranschlag/Angebot
- Solar Keymark-Zertifikat
- PIN-Code-Bestätigung
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmerererklärung
Bewertungskriterien
- Zertifizierung Solar Keymark
- Einhaltung DIN-Normen
- Mindestertrag 525 kWh/m²a
- Kollektorfläche und Verhältnisse zum Wärmebedarf
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt die Installation und Erweiterung thermischer Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder Kälteerzeugung in Bestands- und Neubauten. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümer:innen, freiberuflich Tätige, Unternehmen jeder Rechtsform, kommunale Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Genossenschaften. Gefördert wird ein Festbetrag von 90 € pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche, wobei die Mindestkollektorfläche 4 m² beträgt und maximal 1 m² je 10 m² beheizter Fläche zulässig ist. Die Solarkollektoren müssen das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ besitzen, einen Jahres-Mindestertrag von 525 kWh/m² aufweisen und durch ein Fachunternehmen fachgerecht montiert werden. Zuwendungsfähige Ausgaben umfassen Errichtung, Planung, Prüfberichte sowie Wärmemengenzähler und Installationskosten; nicht förderfähig sind Eigenbauanlagen, Reparaturen ohne Neuanlage und der Erwerb von Immobilien.
Der Antrag ist online über das Förderportal NRW bis zum 30. Juni 2027 im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel möglich. Wesentliche Voraussetzungen sind neben dem Solar Keymark eine Einhaltung der einschlägigen DIN-Normen (EN 12975, EN 12976, EN 12977), die Listung im BAFA-Programm sowie eine Fachunternehmererklärung. Mit Eingabe eines PIN-Codes, der per E-Mail versandt wird, können bis zu zehn Anlagen in einem Formular beantragt werden. Beim Verfahren prüft die Bewilligungsbehörde die Vollständigkeit der Unterlagen (Projektbeschreibung, Kostenvoranschlag, Zertifikat, Unternehmererklärung, Kämmerererklärung) und erteilt einen Zuwendungsbescheid. Nach Umsetzung genügt ein Verwendungsnachweis, um den Zuschuss abzurufen. Durch die Förderung leistet das Programm einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verringerung der CO₂-Emissionen in Nordrhein-Westfalen.
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