Förderung von Thermischen Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme
NRW-Förderung für thermische Solaranlagen zur solaren Prozesswärme in Gewerbe und Industrie. Zertifizierte Solar Keymark-Kollektoren (20–1 000 m²) werden mit bis zu 90 €/m² gefördert. Antragstellung derzeit ausgesetzt.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Errichtung und Erweiterung thermischer Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung solarer Prozesswärme für gewerbliche und industrielle Betriebe in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Programms progres.nrw – Klimaschutztechnik, um die Klimaschutzziele des Landes zu unterstützen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffung und Errichtung fabrikneuer thermischer Solarkollektoranlagen
- Planung und Monitoring
- Bewilligungs- und Insolvenzerklärungen
- Kämmerererklärung
- Prüfbericht Solar Keymark
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Immobilien
- Rückwirkende Kosten
- Privatpersonen nicht antragsberechtigt
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in Nordrhein-Westfalen
- Solar Keymark-Zertifikat der Kollektoren
- Nachweis Mindestertrag von 525 kWh/m²·a
- Anlagengröße 20–1 000 m² Bruttokollektorfläche
- Kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Bewilligungsbescheid
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über progres.nrw-Portal
- Unternehmererklärung
- Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
- Kämmerererklärung
- Förderrichtlinie progres.nrw – Klimaschutztechnik
- Prüfbericht und Zertifikat Solar Keymark
- Nachweis Standort und Anlagendaten
Bewertungskriterien
- Zertifizierung und Energieertrag der Kollektoren
- Anlagengröße im Förderbereich
- Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Standort und Ausrichtung
- Technische Vollständigkeit der Unterlagen
Beschreibung
Die Förderung von thermischen Solaranlagen zur Erzeugung von Prozesswärme richtet sich an Unternehmen, Kommunen, Kreise, öffentliche und Bildungseinrichtungen sowie Verbände und Vereine in Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Errichtung und Erweiterung von Solar-Keymark-zertifizierten thermischen Solarkollektoranlagen (20–1 000 m² Bruttokollektorfläche) zur Versorgung industrieller und gewerblicher Prozesswärme zu unterstützen und so einen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten. Antragsberechtigt sind neben produzierenden KMU auch größere Unternehmen, Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und kommunale Träger. Durch die Kombination von erneuerbarer Wärmebereitstellung mit einem Mindestertrag von 525 kWh/m²·a werden Emissionen reduziert und die Energieeffizienz gesteigert. Die bewilligten Mittel werden im Rahmen des Programms „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ vergeben und fördern sowohl die Investition in fabrikneue Kollektoranlagen als auch begleitende Planungs- und Monitoring-Leistungen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von maximal 90 € pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche. Begünstigte Ausgaben umfassen Anschaffung, Errichtung, Fachunternehmer- und Kämmerererklärungen sowie Prüfberichte zum Solar-Keymark-Zertifikat. Voraussetzungen sind unter anderem ein Standort in NRW, das Solar-Keymark-Zertifikat, Listung im Bundesprogramm für effiziente Gebäude und das Verbot eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Private Antragstellende sind ausgeschlossen, rückwirkende Kosten und Immobilienkäufe gelten nicht als förderfähig. Kriterien wie Kollektorzertifizierung, Energieertrag, Kosten-Nutzen-Verhältnis und technische Vollständigkeit fließen in die Prüfung ein. Zurzeit ist die Antragstellung ausgesetzt; eine Wiederaufnahme wird auf der Webseite der Bezirksregierung Arnsberg angekündigt, sobald neue Mittel verfügbar sind.
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