Zuschuss

Förderung von tourismusfördernden Veranstaltungen und Projekten

Förderprogramm in Vorarlberg für Projekte, Veranstaltungen und Initiativen mit tourismusförderndem Charakter. Anträge jederzeit vor Projektbeginn möglich.

Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Gefördert werden verschiedenste Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, welche einen tourismusfördernden Charakter haben.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Positiver tourismuspolitischer Hintergrund
  • Stellen eines Förderungsantrages vor Projektbeginn

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag mit Projektbeschreibung

Beschreibung

Das Förderprogramm in Vorarlberg richtet sich an Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände und Vereine, die Projekte, Veranstaltungen oder Initiativen mit tourismusförderndem Charakter realisieren möchten. Ziel dieser fortlaufenden Zuschussförderung ist es, das touristische Angebot in ländlichen Gebieten zu stärken und die regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Insbesondere Vorhaben, die einen positiven tourismuspolitischen Hintergrund nachweisen und zur Entwicklung der Landwirtschaft sowie zur ländlichen Regionalförderung beitragen, finden Unterstützung. Dabei umfasst die Förderung ebenso innovative Kultur- und Freizeitveranstaltungen wie thematische Märkte, Spezialtouren oder Erlebnisprogramme, die die Einzigartigkeit und Vielfalt Vorarlbergs gegenüber Gästen und Bewohner:innen betonen. Das Programm stellt ein Budget von 0,5 Mio. Euro pro Jahr bereit und bietet flexible Antragsmöglichkeiten ohne feste Einreichfristen, sofern die Anträge vor Beginn der Maßnahme vorgelegt werden.

Interessierte Akteur:innen aus dem Tourismusbereich reichen einen schriftlichen Antrag mit detaillierter Projektbeschreibung beim Amt der Vorarlberger Landesregierung – Abteilung Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten (VIa) ein. Voraussetzung ist neben dem positiven tourismuspolitischen Hintergrund die formgerechte Antragstellung vor Projektstart. Nach positiver Bewilligung werden die Zuschüsse nach Vorlage der Kostenabrechnung ausgezahlt. Die allgemeinen Förderrichtlinien (AFRL) regeln Umfang, Ausmaß und Abwicklung der Unterstützung, wobei Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu gewährleisten sind. Eine transparente Berichterstattung und Nachkontrolle stellen sicher, dass die Fördermittel zielgerichtet eingesetzt werden. Durch diese Initiative fördert das Land Vorarlberg nachhaltige touristische Impulse und unterstützt regionale Partner:innen bei der professionellen Umsetzung ihrer Ideen.

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