Zuschuss

Förderung von Vereinen

Unterstützung von Vereinen und ähnlichen Organisationen in Oberösterreich gemäß allgemeiner Förderungsrichtlinien. Laufend und unbefristet.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
04.11.2013
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Oberösterreich

Förderziel

Unterstützung von Vereinen und dergleichen (z.B. Komitees, Plattformen, Einzelpersonen, ...) sofern eine Förderung nicht einem Fachressort des Amtes der Oö. Landesregierung zuordenbar ist.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eintrag ins Vereinsregister
  • Vollinhaltliche Anerkennung und Erfüllung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich
  • Bewilligung der erforderlichen Mittel im jeweiligen Landesvoranschlag
  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloses Ansuchen

Beschreibung

Die Förderung von Vereinen in Oberösterreich richtet sich an eingetragene Vereine, Interessensverbände, Komitees, Plattformen und Einzelpersonen, die sich außerhalb der Zuständigkeiten spezialisierter Fachressorts engagieren. Das Programm unterstützt Initiativen in den Themenfeldern gesellschaftlicher Zusammenhalt und Demokratie, Regionalförderung, Arbeit & Soziales sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Als unbefristete Zuschussmöglichkeit ermöglicht es kontinuierliche finanzielle Beiträge, um lokale Projekte und Aktivitäten nachhaltig voranzutreiben. Durch die unkomplizierte Struktur können Initiator:innen kreative Ideen einbringen und förderlich umsetzen, ohne an zeitliche Bindungen oder befristete Calls gebunden zu sein.

Zuwendungsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Eintrag im Vereinsregister und voller Anerkennung der allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich. Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Budgetbewilligung im jeweiligen Landesvoranschlag, ohne einen rechtlichen Anspruch auf Förderung zu begründen. Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein formloses Ansuchen, das fortlaufend eingereicht werden kann – gültig seit dem 04.11.2013 ohne festgelegtes Enddatum. Als Kontrolle dienen Verwendungsnachweise gemäß den Förderrichtlinien, die einen transparenten Umgang mit den Mitteln sicherstellen. Diese Förderung ermöglicht es engagierten Akteur:innen, gesellschaftliche Prozesse in ländlichen und urbanen Regionen nachhaltig zu stärken und Netzwerke auszubauen.

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