Zuschuss

Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten

Gefördert werden Projekte zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs in der Steiermark. Förderwerber sind insbesondere Verkehrsunternehmen, Gemeinden und Non-Profit-Organisationen. Antragstellung gebührenfrei und laufend möglich.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
05.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Förderung von Verkehrs- und Mobilitätsprojekten zur Erhöhung des Modal Split zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs, einschließlich Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, P+R-Anlagen, Businfrastruktur und Fahrradprojekte.

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Übereinkommen auf Basis der landesweiten Förderungsrichtlinien
  • Formloser Förderantrag mit Projektbeschreibung inkl. Finanzierungs- und Umsetzungsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Finanzierungs- und Umsetzungsplan

Beschreibung

In der Steiermark eröffnet eine fortlaufend verfügbare Zuschussmöglichkeit für Verkehrs- und Mobilitätsprojekte, die den Modal Split klar zugunsten des öffentlichen Verkehrs und des nicht motorisierten Individualverkehrs verschieben möchten. Gefördert werden Investitionen in Eisenbahninfrastruktur, Nahverkehrsknoten, Bushalte- und -infrastrukturen, Park–Ride-Anlagen sowie Radverkehrsmaßnahmen. Antragsteller:innen sind insbesondere Verkehrsunternehmen, Gemeinden und gemeinnützige Organisationen, die im Bereich Infrastruktur und Städtebau aktiv sind. Die Förderinitiative zielt darauf ab, eine umweltfreundlichere Mobilität zu etablieren, die regionale Verkehrsanbindung zu stärken und nachhaltige Alternativen zum Individualverkehr zu schaffen. Die Antragstellung erfolgt gebührenfrei und kann jederzeit eingereicht werden, wodurch zeitnahe Planungen und rasche Projektumsetzungen ermöglicht werden. Durch die Unterstützung innovativer Konzepte sollen langfristig Verkehrsbelastungen reduziert und die Lebensqualität in städtischen sowie ländlichen Regionen gesteigert werden.

Voraussetzung für die Zuwendung ist ein abgeschlossenes Übereinkommen auf Basis der landesweiten Förderungsrichtlinien. Dem formlosen Förderantrag sind eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein Finanzierungs- und Umsetzungsplan beizulegen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Investitionen sicherzustellen. Als Zuwendungsbeginn gilt der 05.09.2013, die Frist ist unbegrenzt und ermöglicht Projektinitiativen ohne festen Einreichzeitraum. Die Verwaltung prüft nach Umsetzung die Einhaltung der Vereinbarungen anhand originaler Rechnungen, Zahlungsbelege und gegebenenfalls behördlicher Bewilligungsbescheide. Durch diese strukturierte Förderabwicklung werden effizient geplante Vorhaben unterstützt und ein wirksamer Beitrag zur Verkehrswende in der Steiermark geleistet.

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