Zuschuss

Förderung von Vermessungs- und Vermarkungsleistungen

Förderprogramm des Landes Burgenland zur Unterstützung von Zusammenlegungsgemeinschaften bei Vermessungs- und Vermarkungsleistungen im Rahmen von Flurzusammenlegungsverfahren. Laufend gültig ab 11.09.2013.

Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
11.09.2013
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Burgenland

Förderziel

Förderung von Leistungen zum Vermessen und Vermarkten neuer Grundstücke im Zuge von Zusammenlegungsverfahren und Übernahme der bescheinigten Grundstücke in den Grenzkataster.

Förderfähige Ausgaben

  • Kanzlei
  • Personalkosten von Vermessungsgehilfen
  • Vermarkung
  • Kosten für Dienstkraftwagen

Antragsberechtigt

  • Sonstige

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Ein durch den Rechtsakt einer Verordnung oder eines Bescheides eingeleitetes Verfahren
  • Budgetäre Bedeckung im Arbeitsplan
  • Bestätigung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit durch den Operationsleiter
  • Rechnungsbelege

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Interne Dienstanweisung der Abt. 4b

Beschreibung

Das Förderprogramm des Landes Burgenland unterstützt Zusammenlegungsgemeinschaften bei der professionellen Durchführung von Flurzusammenlegungsverfahren. Im Fokus stehen die präzise Vermessung und Vermarktung neu entstandener Grundstücke sowie die fachgerechte Übernahme in den Grenzkataster. Seit dem 11. September 2013 können kontinuierlich Anträge eingereicht werden, um Zuschüsse für die notwendigen Vermessungs- und Vermarkungsleistungen zu beantragen. Die Maßnahme fördert insbesondere die Neugestaltung von Grundstücksstrukturen und trägt so zur effizienten Flächenbewirtschaftung und zur Stärkung der ländlichen Infrastruktur bei. Als Zielgruppe gelten alle Zusammenlegungsgemeinschaften im Burgenland, die im Rahmen behördlich eingeleiteter Verfahren tätig werden.

Gefördert werden unter anderem Kosten für Kanzleien, Personalkosten von Vermessungsgehilfen, Vermarkungsleistungen sowie Kosten für Dienstkraftwagen. Voraussetzung für den Zuschuss ist ein formell eingeleitetes Verfahren per Verordnung oder Bescheid, eine budgetäre Bedeckung im Arbeitsplan sowie die sachliche und rechnerische Bestätigung durch den Operationsleiter. Zudem müssen vollständige Rechnungsbelege vorgelegt werden. Zur Antragstellung ist die interne Dienstanweisung der Abteilung 4b beizulegen. Durch die laufende Ausschreibung bietet das Programm maximale Flexibilität und Planungssicherheit für Projekte jeder Größenordnung.

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