Zuschuss

Förderung von Vorhaben der Abwasserentsorgung

Zuschüsse für Projekte der Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen, um umweltgerechte und moderne Abwasserinfrastrukturen zu fördern. Anträge können laufend bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

Infrastruktur Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Thüringen

Förderziel

Förderung von Vorhaben zur Planung, Erweiterung, Modernisierung und zum Neubau von Anlagen der Abwasserbeseitigung im Freistaat Thüringen, um den Schutz von Gewässern und die Einhaltung umweltrechtlicher Vorgaben sicherzustellen.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Standort der Maßnahme im Freistaat Thüringen
  • Einreichung vollständiger Antragsunterlagen bei der Thüringer Aufbaubank
  • Maßnahme im Bereich Abwasserbeseitigung

Beschreibung

Die Förderrichtlinie zur Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen bietet öffentlichen Einrichtungen eine nachhaltige Unterstützung bei der Planung, Erweiterung, Modernisierung und beim Neubau von Abwasserbeseitigungsanlagen. Ziel der Maßnahme ist die Stärkung einer umweltgerechten Infrastruktur zur Gewässerprotektion und zur Einhaltung einschlägiger umweltrechtlicher Standards. Zuschüsse werden fortlaufend durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) vergeben und ermöglichen den kommunalen Träger:innen sowie öffentlich-rechtlichen Verbänden eine bedarfsgerechte Umsetzung moderner und klimafreundlicher Projekte im Bereich Abwasserentsorgung.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist der Sitz bzw. der Standort des Vorhabens im Freistaat Thüringen sowie die vollständige Einreichung der Antragsunterlagen bei der TAB. Förderberechtigt sind kommunale Einheiten, öffentlich-rechtliche Einrichtungen und Verbände, die Abwasseranlagen betreiben oder Errichtungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchführen wollen. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss und deckt die Kosten für Planungs- und Bauleistungen ab. Interessierte Institutionen können jederzeit einen Antrag stellen, da keine festgelegten Fristen bestehen. Damit leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz im Bereich Infrastruktur & Städtebau sowie Energieeffizienz & Klimaschutz.

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