Förderung von Vorhaben zur Entwicklung einer Gemeinde - Landesförderungen LH
Das Land Steiermark fördert seit 01.01.2019 Vorhaben zur Entwicklung der Gemeinden und zur Stärkung volkswirtschaftlicher Interessen. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Sicherstellung der Entwicklung der Gemeinden sowie Förderung volkswirtschaftlicher Interessen.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung mit Darstellung des Projektes
- Vorlage eines Projektplans mit Steiermark-Bezug
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Projektplan mit Steiermark-Bezug
Beschreibung
Seit dem 1. Januar 2019 können Gemeinden sowie juristische und natürliche Personen mit Bezug zur Steiermark Zuschüsse für Projekte beantragen, die die strukturelle, städtebauliche und wirtschaftliche Entwicklung der Region voranbringen. Ziel dieser Förderung ist die Sicherstellung der nachhaltigen Entwicklung ländlicher und urbaner Strukturen im Bundesland sowie die Stärkung volkswirtschaftlicher Interessen durch Investitionen in kommunale Infrastruktur und bürgernahe Initiativen. Gefördert werden unter anderem Konzepte für den Ausbau von Versorgungsnetzen, Maßnahmen der Stadterneuerung, innovative Ansätze in der Landwirtschaft sowie Projekte im Bereich nachhaltiger Mobilität. Fördergegenstände erstrecken sich über die Themenfelder Regionalförderung, Städtebau & Stadterneuerung, Infrastruktur, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung und richten sich auf Maßnahmen, die das Gemeinwohl stärken und volkswirtschaftliche Vorteile erzielen. Der Fokus liegt auf nachhaltigen Konzepten, die eine ausgewogene Balance zwischen urbaner Modernisierung und ländlicher Vitalisierung herstellen. Durch diese Landesförderung wird eine langfristig positive Dynamik in der gesamten Steiermark angekurbelt.
Eine Antragstellung ist jederzeit möglich und erfolgt als Direktförderung in Form eines Zuschusses. Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, private Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Einzelpersonen, die Projekte mit eindeutigem Steiermark-Bezug umsetzen. Antragsteller:innen müssen eine umfassende Projektbeschreibung sowie einen detaillierten Projektplan einreichen, der die regionale Wirkung, Kostenplanung und Zeitachse klar darlegt. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Nachweisung zu bisherigen Erfahrungen und gegebenenfalls eine Plausibilitätsanalyse ökologischer und sozialer Effekte. Die verantwortliche Abwicklungsstelle ist die Abteilung 7 „Gemeinden, Wahlen und ländlicher Wegebau“ im Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Das Verfahren zeichnet sich durch Transparenz und Effizienz aus, bietet flexible Förderrahmen und ermöglicht eine zügige Realisierung bedarfsgerechter Vorhaben in der Steiermark.
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