Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Förderung von Projekten zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und/oder zur Förderung von Unternehmertum in Wien. Gültig ab 01.01.2013, Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Projekte, die der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und/oder der Förderung von Unternehmertum dienen und nicht in einer Förderung/Leistung der Sektion I des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus enthalten sind.
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte müssen der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und/oder der Förderung von Unternehmertum dienen
- Nicht in einer Förderung/Leistung der Sektion I des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus enthalten
- Entsprechen den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)
Beschreibung
Die Förderung von Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU in Wien unterstützt Unternehmensvorhaben, die darauf abzielen, die Marktposition kleiner und mittlerer Unternehmen nachhaltig zu verbessern und unternehmerisches Engagement zu stärken. Seit dem 01.01.2013 können KMU mit Sitz oder Betriebsstätte in Wien jederzeit Zuschussanträge einreichen. Gefördert werden Vorhaben, die nicht bereits unter die Leistungen der Sektion I des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus fallen und den Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014) entsprechen. Die Bandbreite erstreckt sich von Beratung und Konzeptentwicklung über Investitionsvorhaben bis hin zu Maßnahmen zur Digitalisierung und Prozessoptimierung, sofern damit eine spürbare Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit verbunden ist.
Interessiert sind Unternehmer:innen, die bisher keine Förderung nach Sektion I in Anspruch genommen haben und ihre Innovationskraft sowie Marktfähigkeit ausbauen möchten. Durch den einmaligen Zuschuss wird eine finanzielle Entlastung realisiert, die Freiräume für strategische Projekte schafft. Die jederzeit offene, fortlaufende Antragsfrist ermöglicht eine bedarfsgerechte Planung und Umsetzung, ohne an feste Deadlines gebunden zu sein. Zuständige Fördergeberin ist die Sektion I, Abteilung 4 – KMU im Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus. Weitere Informationen lassen sich den gesetzlichen Rahmenbestimmungen entnehmen, insbesondere den ARR 2014.