Zuschuss

Förderung von Wärme- und Kältespeichern

Förderung von Latentwärme- und Eisspeichern in privaten, gewerblichen und kommunalen Bereichen in Nordrhein-Westfalen. Anteilfinanzierung bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 €. Anträge fortlaufend bis 30.06.2027 online möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.05. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: Alle Größen
Fördersumme: maximal 100.000 €
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung der Installation von Wärme- und Kältespeichern (z. B. Latentwärmespeicher oder Eisspeicher) für private, gewerbliche und öffentliche Gebäudenutzer in Nordrhein-Westfalen zur Steigerung der Energieeffizienz und Unterstützung der Wärmewende.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Anlagen
  • Beratungsleistungen
  • Planungsleistungen
  • Monitoring

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Genossenschaften
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Stiftungen
  • Existenzgründer/innen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Standort in Nordrhein-Westfalen
  • Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Detaillierte Anlagenbeschreibung
  2. Kostenvoranschlag/Angebot
  3. Online-PIN-Code

Bewertungskriterien

  • Wirtschaftlichkeit
  • Klimaschutzbeitrag
  • Innovationsgehalt

Beschreibung

Die Förderung von Wärme- und Kältespeichern unterstützt private, gewerbliche und kommunale Gebäudenutzer:innen in Nordrhein-Westfalen bei der Installation modernster Latentwärme- und Eisspeicher. Das Programm ist dauerhaft bis zum 30. Juni 2027 geöffnet und ermöglicht eine Anteilfinanzierung von bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100 000 Euro je Maßnahme. Antragsberechtigt sind neben Privatpersonen (etwa Wohnungseigentümer:innengemeinschaften) auch Kommunen, Kreise, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen jeder Größe, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften, Stiftungen und Interessenverbände. Voraussetzung ist ein Sitz oder Standort in Nordrhein-Westfalen sowie die Vorlage einer detaillierten Anlagenbeschreibung. Gefördert werden Anschaffung und Errichtung fabrikneuer Speicheranlagen, Beratungs- und Planungsleistungen sowie Monitoring-Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Klimaschutzbeitrag in Bestands- und Neubauten.

Die Antragstellung erfolgt fortlaufend online über das Förderportal NRW, beginnend ab dem 20. Mai 2025. Dem Antrag sind unter anderem ein Kostenvoranschlag oder Angebot, die detaillierte Projekt- und Anlagbeschreibung sowie ein per E-Mail angeforderter Online-PIN-Code beizufügen. Nach positiver Prüfung wird ein Zuwendungsbescheid erteilt, und die beantragte Maßnahme darf erst nach dessen Vorliegen beauftragt werden. Im Anschluss an die Umsetzung kann über das Online-Portal der Verwendungsnachweis eingereicht und die Auszahlung der Fördermittel ausgelöst werden. Die Bewertung erfolgt anhand der Wirtschaftlichkeit, des Klimaschutzbeitrags und des Innovationsgehalts, um die Wärmewende in Nordrhein-Westfalen aktiv voranzutreiben.

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