Zuschuss

Förderung von Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz

Förderung von Wärmepumpenanlagen und deren kundenseitigem Anschluss an kalte Wärmenetze in Nordrhein-Westfalen. Anteilfinanzierung bis 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 1 500 € je Anlage. Anträge bis 30.06.2027 möglich.

Energieeffizienz & Erneuerbare Energien Klimaschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
20.05. - 30.06.2027
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Unternehmensgröße: geeignet für alle Unternehmensgrößen
Fördersumme: 1 500 € je Anlage
Förderquote: 25%

Förderziel

Förderung des Einbaus und kundenseitigen Anschlusses von Wärmepumpen an kalte Wärmenetze zur Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz sowie zur Unterstützung der Energiewende in Nordrhein-Westfalen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung der Wärmepumpe
  • Installations- und Anschlussarbeiten
  • Kosten für kundenseitigen Anschluss

Nicht förderfähige Ausgaben

  • nicht gelistete Anlagen
  • vorzeitige Maßnahmebeginne
  • Bauliche Eigenleistungen ohne Fachunternehmer

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Genossenschaften
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Einsatz nur gelisteter oder förderfähig eingestufter Anlagen im BEG
  • Vorzeitiger Maßnahmebeginn verboten
  • Antragstellung vor Auftragsvergabe
  • Online-Antrag über progres.nrw
  • Anlagen müssen gelistet und förderfähig sein

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Kostenvoranschlag
  2. Angebot
  3. Unternehmererklärung
  4. Erklärung Unternehmen in Schwierigkeiten
  5. Kämmererklärung
  6. Baubeschreibung
  7. Nachweis gelisteter Anlage

Bewertungskriterien

  • Anlagenförderfähigkeit gemäß BEG
  • Technische Mindestanforderungen
  • Einhaltung der Richtlinienbedingungen

Beschreibung

Förderprogramm Wärmepumpenanschluss an kalte Wärmenetze in Nordrhein-Westfalen richtet sich an Kommunen, öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Unternehmen, Genossenschaften, Bildungs- und gemeinnützige Organisationen sowie Privatpersonen. Auf der Agenda steht die Steigerung der Energie- und Kosteneffizienz durch den Einbau hocheffizienter Wärmepumpenanlagen und deren kundenseitigen Anschluss an kalte Wärmenetze. Im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen werden bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst, höchstens jedoch 1 500 € je Anlage. Die Förderung unterstützt dabei nicht nur die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Quellen, sondern leistet zugleich einen wichtigen Beitrag zur Energiewende in NRW. Antragsberechtigte müssen gelistete oder förderfähige Anlagen verwenden, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn vermeiden und den Antrag vor Auftragserteilung online über das progres.nrw-Portal stellen. Die Richtlinie gilt bis zum 30. Juni 2027 und bietet ausreichend Planungsspielraum für die zukunftsorientierte Wärmewende.

Das Programm spricht ein breites Spektrum von Zielgruppen an – von Einzelpersonen und Wohnungseigentümer:innen über Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe bis hin zu öffentlichen Trägern und Bildungseinrichtungen. Förderfähig sind neben der Wärmepumpe selbst sämtliche Installations- und Anschlussarbeiten sowie alle Ausgaben für den kundenseitigen Anschluss. Nicht förderfähig bleiben etwa vorzeitig begonnene Maßnahmen, Eigenleistungen ohne Fachunternehmer:in sowie nicht gelistete Anlagen. Die Antragstellung erfolgt unkompliziert online; nach positiver Prüfung wird der Zuwendungsbescheid erteilt. Ein abschließender Verwendungsnachweis und die Einhaltung technischer Mindestanforderungen sichern die zweckentsprechende Mittelverwendung. So wird ein nachhaltiges Wärmekonzept realisiert, das lokale Klimaschutzziele in Nordrhein-Westfalen wirksam vorantreibt.

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