Förderung von Wander-, Fußgänger- u. Reitwegen
Förderung für Gemeinden und andere Träger zur Errichtung, Erhaltung und Verbesserung von Wander-, Fußgänger- und Reitwegen in Oberösterreich. Gültig ab 01.01.2025 bis zur Ausschöpfung des Volumens.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Errichtung, Erhaltung und Verbesserung von Wander-, Fußgänger- und Reitwegen, um deren Sicherheit, Qualität und Attraktivität zu gewährleisten.
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Maßnahmen müssen den technischen und rechtlichen Vorgaben entsprechen
- Kosten müssen angemessen sein und den entsprechenden Förderkriterien entsprechen
Beschreibung
Die Förderung von Wander-, Fußgänger- und Reitwegen in Oberösterreich richtet sich an öffentliche Einrichtungen, die in den Themenfeldern Infrastruktur, Regionalförderung, Städtebau sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung tätig sind. Ab dem 01.01.2025 stehen unbefristet Fördermittel in Form von Zuschüssen zur Verfügung, bis das bereitgestellte Volumen ausgeschöpft ist. Die Maßnahme zielt darauf ab, neue Wege anzulegen, bestehende Pfade instand zu setzen und die Wegbeschaffenheit zu optimieren. Dadurch werden Sicherheit, Qualität und touristische Attraktivität nachhaltig gesteigert. Insbesondere sollen auch barrierearme Passagen und umweltgerechte Bauweisen gefördert werden, um attraktive und naturnahe Routen für Wandernde, Fußgänger:innen und Reiter:innen zu schaffen.
Interessierte Gemeinden und andere Träger:innen können jederzeit Anträge einreichen, sofern die geplanten Maßnahmen den technischen und rechtlichen Vorgaben entsprechen. Die förderfähigen Kosten sind nach den vorgegebenen Kriterien angemessen zu kalkulieren und transparent nachzuweisen. Die Abwicklung erfolgt über die Direktion Straßenbau und Verkehr des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung. Durch den Fokus auf zielgerichtete Zuschüsse wird eine nachhaltige Entwicklung regionaler Infrastruktur sichergestellt, die sowohl die lokale Bevölkerung als auch den Tourismus stärkt. Mit dieser Förderung leistet das Bundesland einen Beitrag zur komfortablen Erschließung ländlicher Räume und zur Aufwertung des Freizeitangebots in Oberösterreich.
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