Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen, Jugendherbergen
Landesweite Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen sowie des Landesverbands des Deutschen Jugendherbergswerks im Bereich Sport und Wandern zur Stärkung gesellschaftlicher Eigenkräfte. Anträge jährlich bis zum 1. März möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Wanderorganisationen, Rettungsdienstorganisationen und des Landesverbands Baden-Württemberg des Deutschen Jugendherbergswerks, soweit diese im Bereich Sport und Wandern tätig sind, mit dem Ziel, gesellschaftliche Eigenkräfte zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung) von Wanderheimen und Jugendherbergen
- Erstmalige Grundausstattung von Wanderheimen
- Instandsetzung von Wanderheimen, Aussichtstürmen und Jugendherbergen
- Anlage und Instandhaltung von Wanderwegen innerhalb Baden-Württembergs
- Beschaffung von Ausrüstung und Aus-/Fortbildung von Rettungspersonal
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Grunderwerbskosten
- Parkplätze
- Verbrauchsgegenstände
- Fahrzeugmieten
- Fahrt- und Verpflegungskosten ehrenamtlicher Helfer
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in anerkannten Wander- oder Rettungsdienstorganisationen bzw. im Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks
- Nachweis, dass die Maßnahme im Bereich Sport und Wandern erfolgt
- Einreichung des Antrags über den zuständigen Landesverband bis zum 30. Juni des Vorhabensjahres
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformblatt (Zuwendungsantrag)
- detaillierter Kostenplan (ab 150.000 € nach DIN 276)
- Finanzierungsplan
- Erklärung zum vorzeitigen Baubeginn falls erforderlich
- Nachweis über Eigenleistungen
Beschreibung
Die Förderung von Wander- und Rettungsdienstorganisationen sowie Jugendherbergen in Baden-Württemberg richtet sich an gemeinnützige Vereine, Interessenverbände und Landesverbände, die im Bereich Sport und Wandern tätig sind. Anerkannte Wanderverbände wie der Deutsche Alpenverein, Schwarzwaldverein oder Naturfreunde ebenso wie Landesverbände von Rettungsdiensten (Arbeiter-Samariter-Bund, Bergwacht, DRK, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser) und der Landesverband des Deutschen Jugendherbergswerks können Zuschüsse in Höhe von 50 % bis 75 % der anerkannten Projektkosten erhalten. Förderfähig sind u. a. Baumaßnahmen (Neubau, Umbau, Erweiterung) und Instandsetzungen von Wanderheimen, Aussichtstürmen und Jugendherbergen, die Anlage sowie Pflege von Wanderwegen, die Erstgrundausstattung von Herbergen sowie die Beschaffung von Ausrüstung und Aus- bzw. Fortbildung von Rettungspersonal. Nicht gefördert werden Grunderwerb, Parkplatzbau, Verbrauchsgegenstände, Fahrzeugmieten oder Fahrt- und Verpflegungskosten ehrenamtlicher Helfer. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate, der Anteil der Förderung liegt zwischen der Hälfte und drei Vierteln der notwendigen Ausgaben.
Eine Antragstellung erfolgt jährlich bis zum 1. März über den zuständigen Landesverband, der die Unterlagen bis zum 30. Juni an das Regierungspräsidium Karlsruhe weiterleitet. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einer förderfähigen Organisation sowie der Nachweis, dass die geplanten Maßnahmen dem Sport- und Wanderbereich zuzuordnen sind. Erforderliche Unterlagen umfassen das Antragsformblatt, einen detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan (ab 150.000 € nach DIN 276), eine Erklärung zum Baubeginn und zum Vorsteuerabzug sowie den Nachweis von Eigenleistungen. Mit dieser Förderung sollen die eigenständigen Kräfte der Gesellschaft gestärkt und nachhaltige Infrastrukturprojekte für Wandernde und sportlich Aktive nachhaltig gesichert werden.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.