Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Zuschuss für Neu- und Erweiterungsbauten, Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung mobiler Ausstattungsgegenstände in Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Fördersatz bis 80 %. Anträge können jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Schaffung und Ausstattung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung durch Zuschüsse zu Baumaßnahmen (Neu- und Erweiterungsbauten), Gebäudeerwerb und Erstbeschaffung mobiler Ausstattungsgegenstände.
Förderfähige Ausgaben
- Neu- und Erweiterungsbauten
- Gebäudeerwerb
- Erstbeschaffung mobiler Ausstattungsgegenstände
Nicht förderfähige Ausgaben
- Mietkostenzuschüsse
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Juristische Person des privaten Rechts mit Gemeinnützigkeit
- Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege NRW
- Eigentum am Grundstück oder Erbbaurecht für mindestens 27 Jahre
- Jeder Bauabschnitt muss für sich funktionsfähig sein
- Nutzungsverträge über mobile Ausstattungsgegenstände für mindestens 5 Jahre
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsvordruck Baumaßnahme/Erwerb/Zuschuss
- Antragsvordruck Ausstattung/Zuschuss
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
- Allgemeine Nebenbestimmungen (ANBest-P)
- Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau)
- Ergänzende Hinweise zum Zuwendungsbescheid
- Eigenmittelbestätigung Investprojekte
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen fördert ein Landesprogramm den Bau und die Ausstattung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Gefördert werden Neu- und Erweiterungsbauten, der Gebäudeerwerb sowie die Erstbeschaffung mobiler Ausstattungsgegenstände. Dabei werden bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten übernommen. Die Mittel stehen in Form von einmaligen Zuschüssen bereit, ohne feste Einreichungsfristen – Anträge können fortlaufend gestellt werden. Eine Bagatellgrenze liegt bei 50.000 EUR für Bauvorhaben und 10.000 EUR für Ausstattungsmaßnahmen. Jede Bauphase muss funktionsfähig abgeschlossen sein, um eine Förderung zu erhalten. Die Zweckbindung beträgt 25 Jahre für Baumaßnahmen und 5 Jahre für mobile Ausstattung.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts sowie kommunale Träger, die Mitglied eines Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sind und sich im Eigentum oder Erbbaurecht (mindestens 27 Jahre) an der Liegenschaft befinden. Ergänzend sind Nutzungsverträge über mind. 5 Jahre nachzuweisen. Nicht gefördert werden Mietkostenzuschüsse. Erforderliche Unterlagen umfassen die Antragsvordrucke für Baumaßnahme und Ausstattung, die gültige Richtlinie, die allgemeinen sowie baufachlichen Nebenbestimmungen, ergänzende Hinweise, eine Eigenmittelbestätigung und vollständige Nachweisunterlagen. Nach positiver Bewilligung durch die zuständige Landschaftsversammlung werden Mittelabruf, Zwischennachweis und Verwendungsnachweis gemäß den Vergabe- und Finanzierungsrichtlinien umgesetzt.