Förderung von wirtschaftspolitisch relevanten Projekten
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte und Aktivitäten mit Sitz bzw. Durchführung in der Steiermark, die einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 leisten. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten und Aktivitäten, die einen qualitativen Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 und deren Kernstrategien leisten, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft im Land Steiermark zu stärken.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reisekosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Beratungskosten
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Existenzgründer/innen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte in der Steiermark
- Beitrag zur "Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030"
- Teilweise Durchführung des Projektes in der Steiermark
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderungsansuchen
- De-minimis-Erklärung
- Verwendungsnachweis mit Belegen
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Beitrag zur Wirtschaftsstrategie
- Nachhaltigkeit und Realisierbarkeit
Beschreibung
Die Richtlinie der Abteilung 12 „Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung“ des Landes Steiermark unterstützt nicht rückzahlbare Zuschüsse für Projekte und Aktivitäten mit Sitz oder Durchführung zumindest in Teilbereichen in der Steiermark. Förderfähig sind Unternehmen, Existenzgründer:innen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte, die einen qualitativ messbaren Beitrag zur Wirtschaftsstrategie Steiermark 2030 leisten. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Stärkung von Standortmanagement, Forschung & Innovation, Aus- & Weiterbildung sowie Beratung & Unternehmensfinanzierung. Die Förderhöhe und -intensität ergeben sich aus inhaltlicher Prüfung des Innovationsgehalts, dem Beitrag zur Wirtschaftsstrategie und der Nachhaltigkeit sowie Realisierbarkeit des Vorhabens. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, wobei die A12 eine Förderung der gesamten Projektkosten nur garantiert, wenn die Realisierung finanziell gesichert ist. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen Personal- und Sachkosten, Reisekosten, Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratungskosten. Die Antragstellung erfolgt mittels standardisiertem Formular, das alle notwendigen Angaben zur Projektbeschreibung, Kostenplanung und Finanzierung enthält. Nach positiver Begutachtung und Regierungssitzungsbeschluss wird ein schriftlicher Förderungsvertrag abgeschlossen.
Für die Auszahlung ist die rechtsverbindliche Unterfertigung des Vertrags oder einer Verpflichtungserklärung erforderlich. Die Nachweisführung erfolgt anhand geeigneter Belege, die je nach Fördersumme stichprobenartig oder vollständig geprüft werden. Bei Förderungen über 2 500 € ist ein detailliertes Belegsverzeichnis vorzulegen, bei einem Volumen ab 30 000 € werden projektspezifische Indikatoren gefordert. Förderungen unterliegen keiner Antragsfrist und dürfen in der Regel neben anderen Bundes- oder Landesinstrumenten beansprucht werden, solange keine wettbewerbsrechtlichen Ausschließungsgründe vorliegen. Fördernehmer:innen haben Publizitätsvorschriften zu beachten und sind verpflichtet, Änderungen der Rahmenbedingungen unverzüglich zu melden. Bei Nichterfüllung von Vertragsbestimmungen behält sich die A12 Rückforderungs- und Zurückbehaltungsrechte vor.
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