Zuschuss

Förderung von Wissenschaft und Forschung

Förderung von wissenschaftlichen Publikationen, Projekten, Tagungen und archäologischen Maßnahmen in Tirol sowie Vergabe von Preisen. Anträge können jederzeit gestellt werden.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Tirol

Förderziel

Unterstützung von Wissenschaft und Forschung durch Förderung von Publikationen, Projekten, Veranstaltungen, Tagungen, archäologischen Projekten und die Vergabe von Preisen im Rahmen des Tiroler Wissenschaftsfonds.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Abstimmung mit den Zielen des Tiroler Wissenschaftsfonds

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung oder Jahresabschluss
  2. Originalrechnungen

Beschreibung

Der Tiroler Wissenschaftsfonds bietet eine fortlaufende Zuschussförderung zur Stärkung der Forschung und wissenschaftlichen Aktivitäten in Tirol. Gefördert werden eigenständige Publikationen, innovative Projekte (in Abstimmung mit den Zielen des Fonds), Tagungen und Veranstaltungen sowie archäologische Maßnahmen wie Bodendenkmalpflege und Notgrabungen. Darüber hinaus werden Preise an herausragende Wissenschaftler:innen und wissenschaftliche Teams vergeben. Die Maßnahme richtet sich an Einzelpersonen, wissenschaftliche Einrichtungen, Unternehmen, Bildungsträger, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die in Tirol forschen oder Forschungsvorhaben umsetzen. Ziel ist die nachhaltige Unterstützung und Sichtbarmachung von Forschungsergebnissen sowie die Förderung des wissenschaftlichen Austauschs in der Region.

Einreichungen sind jederzeit möglich und unterliegen der Voraussetzung einer inhaltlichen Abstimmung mit den Förderzielen des Tiroler Wissenschaftsfonds. Zur Antragstellung müssen Finanzunterlagen wie eine Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung oder ein Jahresabschluss sowie Originalrechnungen beigefügt werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und der Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tiroler Kulturförderungsgesetzes 2010. Der Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung wird in der Förderzusage festgelegt. Die Mittelvergabe erfolgt ohne festgelegtes Gesamtbudget und flexibel je nach Antragssituation. Interessierte Wissenschaftler:innen und Institutionen erhalten eine transparente, direkte Unterstützung, um wissenschaftliche Arbeiten und Veranstaltungen auf hohem Niveau zu realisieren und zum wissenschaftlichen Diskurs in Tirol beizutragen.

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