Förderung von Wohnangeboten der Eingliederungshilfe
Förderung von Bau- und Modernisierungsmaßnahmen zum Erhalt bzw. zur Schaffung inklusiver Wohn- und Lebensräume für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen. Platzpauschalen bis zu 40.000 € pro Platz, Anträge laufend über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege.
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Förderkriterien
Förderziel
Schaffung inklusiver Wohn- und Lebensräume in Lagen mit guter Infrastruktur für ein möglichst selbstbestimmtes Leben und soziale sowie kulturelle Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Ziel ist die bedarfsgerechte Unterstützung auch bei hohem bzw. ständigem Hilfebedarf sowie die Erhöhung der Angebotsvielfalt in der Fläche.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Modernisierungsmaßnahmen
- Erwerb von Grundstücken
- Ausstattung
Nicht förderfähige Ausgaben
- Krisenzimmer (keine Pauschale)
- Vorhabensbeginn vor Antragstellung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
- Maximal 24 Bewohnerplätze pro Standort
- Bedarfsbestätigung des zuständigen Landschaftsverbandes bei Neubauten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Bedarfsbestätigung des Landschaftsverbandes
Bewertungskriterien
- Infrastrukturqualität
- Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts
- Bedarfsgerechte Unterstützung
- Flächenversorgung
- Flexibilität der Gebäude
Beschreibung
Die SozialstiftungNRW unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen mit einem kontinuierlich verfügbaren Zuschussprogramm zur Förderung inklusiver Wohnangebote im Rahmen der Eingliederungshilfe. Ziel dieser Maßnahme ist die Schaffung und Modernisierung von Wohn- und Lebensräumen für Menschen mit sensorischen, physischen, psychischen oder kognitiven Beeinträchtigungen sowie chronischen Erkrankungen. Gefördert werden Bau- und Modernisierungsmaßnahmen, der Erwerb von Grundstücken sowie die Ausstattung barrierearmer Einrichtungen. Pro Bewohner:innenplatz stehen Pauschalen von bis zu 40.000 Euro zur Verfügung; die Förderung deckt 100 % der Finanzierungslücke nach Abzug anderer Refinanzierungen und eines Eigenanteils von 10 %. Neubauten besonderer Wohnformen setzen eine Bedarfsbestätigung des zuständigen Landschaftsverbands voraus, und an einem Standort dürfen maximal 24 Plätze gefördert werden.
Anträge sind jederzeit über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege einzureichen und erfordern eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsplan sowie gegebenenfalls die Landschaftsverbandsbestätigung. Die Auswahl erfolgt nach klaren Kriterien: Qualität der Infrastruktur, Beachtung des Wunsch- und Wahlrechts, bedarfsgerechte Unterstützung bei hohem Hilfebedarf, gleichmäßige Flächenversorgung und Flexibilität der Gebäude. Mit dieser Förderung wird nicht nur eine wohnortnahe, selbstbestimmte Lebensführung gestärkt, sondern auch die Angebotsvielfalt in der Fläche ausgebaut. Interessierte Leistungserbringer:innen erhalten Unterstützung bei der Antragstellung durch die Förderberatung der Wohlfahrtsverbände und profitieren von transparenten Vergaberegeln gemäß den Förderrichtlinien der Stiftung.
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