Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderung
Der Freistaat Bayern fördert den Neu- und Umbau stationärer Wohnplätze für Menschen mit Behinderung mit bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Jahresanmeldung zur Aufnahme ins Förderprogramm jeweils bis 15.03. bei den zuständigen Bezirksregierungen, München, Nürnberg und Augsburg.
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Förderkriterien
Förderziel
Es sollen individuelle, gemeindeintegrierte Wohnformen geschaffen werden, die es Menschen mit Behinderungen ermöglichen, soweit wie möglich eigenständig und selbständig leben zu können.
Förderfähige Ausgaben
- Grundstückskosten
- Bau- und Baunebenkosten gemäß II. BV
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis eines langfristigen Bedarfs an Wohnplätzen
- Vorlage einer fachlichen Konzeption
- Baubeginn oder Kaufvertrag erst nach Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Nachweis zum Grundstück
- fachliche Konzeption
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt den Neubau und die Umgestaltung stationärer Wohnplätze für Menschen mit Behinderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ziel der Förderung ist die Schaffung individueller, gemeindeintegrierter Wohnformen, die ein selbstbestimmtes und weitgehend eigenständiges Leben ermöglichen. Gefördert werden Grundstückskosten sowie Bau- und Baunebenkosten gemäß Zweiter Berechnungsverordnung (II. BV). Die Mittel stehen gemeinnützigen Organisationen und öffentlichen Einrichtungen in allen Regierungsbezirken Bayerns zur Verfügung. Auf diese Weise wird nicht nur der Ausbau baulicher Infrastruktur gefördert, sondern auch die soziale Teilhabe der Bewohner:innen gestärkt und die regionale Infrastruktur weiterentwickelt.
Antragsberechtigt sind Träger stationärer Wohnangebote, die eine fachliche Konzeption zur inklusiven Zielsetzung vorlegen und einen langfristigen Bedarf an Plätzen nachweisen können. Voraussetzung für die Bewilligung ist, dass mit dem Baubeginn oder Abschluss eines Kaufvertrags erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids begonnen wird. Die Projekte müssen jährlich bis zum 15. März bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung bzw. in den Städten München, Nürnberg oder Augsburg angemeldet werden. Benötigt werden Nachweise zum Grundstück und die fachliche Konzeption. Nach positiver Jahresaufnahme erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung und abschließend die Bewilligung über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. Mit dieser strukturierten Vorgehensweise fördert das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr nachhaltige, barrierefreie und gemeindeintegrierte Wohnlösungen für Menschen mit Behinderung in Bayern.
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