Darlehen

Förderung von Wohnraum für Studierende

Darlehen für Schaffung und Erhalt von bezahlbarem Wohnraum für Studierende in Bayern. Bis zu 75.000 € pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung bzw. 45.000 € bei 25 Jahren.

Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Bayern
Fördersumme: bis zu 75.000 € pro Wohnplatz
Förderquote: 45% - 65%

Förderziel

Schaffung und Erhalt von Wohnraum für Studierende an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen sowie ergänzend bei der bedarfsgerechten Schaffung und dem Erhalt von Wohnraum für volljährige Auszubildende.

Förderfähige Ausgaben

  • Neubau, Anbau, Aufstockung von Wohngebäuden
  • Erwerb und Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude
  • Energetische Modernisierung bestehender Wohngebäude
  • Erstmöblierung
  • Mehrausgaben für Hoch-/Tiefgaragen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zuverlässigkeit und Bonität des Antragstellers
  • Wirtschaftliche und ordnungsgemäße Durchführung des Bauvorhabens
  • Einhaltung von Anforderungen zu Gebäudeplanung, Barrierefreiheit und Ausstattung
  • Belegungsbindung von 25 oder 40 Jahren an bedürftige Studierende (BAföG-Empfänger oder Einkommen max. 30 % über BAföG-Höchstsatz)
  • Nachhaltiger Bedarf am jeweiligen Hochschulort
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag "Wohnraum für Studierende" (Formblatt STUd)
  2. Nachweis zum Grundstück oder Erbbaurecht
  3. Nachweis über Fremdmittel und Eigenmittel
  4. Bautechnische Unterlagen
  5. Kostenberechnung nach DIN 276
  6. Wohnflächenberechnung nach WoFIV

Bewertungskriterien

  • Nachhaltiger Bedarf am Hochschulort
  • Verkehrsgünstige Lage
  • Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
  • Eigenkapitalanteil mind. 15 %
  • Vorrangige Nutzung vorhandener Bausubstanz bzw. Nachverdichtung

Beschreibung

Das Darlehensprogramm zur Förderung von Wohnraum für Studierende in Bayern unterstützt öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Unternehmen bei der Schaffung und dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen. Mit Zinsdarlehen von bis zu 75.000 € pro Wohnplatz bei 40-jähriger Belegungsbindung (bzw. bis zu 45.000 € bei 25 Jahren) leistet das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr einen wichtigen Beitrag zur Entlastung einkommensschwächerer Studierender und volljähriger Auszubildender. Gefördert werden Neubau, An- und Aufstockung, Umbau bisher nicht zu Wohnzwecken genutzter Gebäude sowie energetische Modernisierung. Zusätzlich können ökologische Maßnahmen, Garagenkosten und Architektenwettbewerbe mit einem erhöhten Zuschuss honoriert werden. Voraussetzung sind eine nachhaltige Bedarfsprognose, verkehrsgünstige Lage, mindestens fünf Wohnplätze, Bonität der Antragstellenden sowie ein Eigenkapitalanteil von mindestens 15 %.

Die Förderquote beträgt je nach Belegungsbindung bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und ist unbefristet, Anträge können jederzeit vor Baubeginn bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden. Für eine Antragstellung sind u. a. das Formblatt STUd, Nachweise zum Grundstück oder Erbbaurecht, Eigen- und Fremdmittel, bautechnische Unterlagen sowie Kosten- und Wohnflächenberechnung erforderlich. Die Belegungsbindung stellt sicher, dass geförderte Wohnplätze vorrangig bedürftigen Studierenden (BAföG-Empfänger:innen oder Einkommen max. 30 % über BAföG-Höchstsatz) dauerhaft zur Verfügung stehen. Interessierte Grundstückseigentümer:innen und Erbbauberechtigte können weitere Informationen zu Antragsmodalitäten und Bewertungskriterien direkt bei der Kreisverwaltungsbehörde einholen.

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