Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen
Zuschüsse für Hochwasserschutz und naturnahe Gewässerentwicklung in Schleswig-Holstein (ELER, GAK und Landesmittel). Mehrmals jährlich Förderaufrufe, Ansprechpartner LKN.SH.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und mit Landesmitteln die Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz.
Förderfähige Ausgaben
- konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen
- Bau- und Lieferleistungen
- Planungs- und Baubetreuungsleistungen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bau von Verwaltungsgebäuden, Bauhöfen, Dienst- und Werkdienstwohnungen sowie Garagen
- Beschaffung von Kraftfahrzeugen und Geräten
- Unterhaltung von Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen
- Mobile Hochwasserschutzwände
- Grunderwerb als Ausgleichsmaßnahme
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinden
- Zweckverbände
- Wasser- und Bodenverbände oder sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zuwendungsantrag
- Finanzierungsplan
- ggf. Plangenehmigungen
Bewertungskriterien
- Erreichung des festgelegten Schwellenwertes
- Rangfolge anhand der Auswahlkriterien
Beschreibung
In Schleswig-Holstein unterstützt das Land mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie mit Landeszuschüssen wasserwirtschaftliche Vorhaben. Gefördert werden Vorhaben zum Hochwasserschutz, zum Rückbau von Deichen sowie zur naturnahen Entwicklung von Fließ- und Küstengewässern. Berechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie sonstige Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die Zuschussquote liegt je nach Maßnahme zwischen 70 % und 100 % der förderfähigen Ausgaben. Die Einreichung von Anträgen erfolgt an festgesetzten Stichtagen (6-mal jährlich), die Vorhabenauswahl nach transparenten Kriterien und Punktesystem; Bestands- und Entwicklungsanalysen gehen den technischen Planungen voraus.
Gefördert werden alle wesentlichen Projektphasen von konzeptionellen Vorarbeiten über Vermessung und Genehmigungsverfahren bis hin zu Bau- und Lieferleistungen sowie Planungs- und Baubetreuungsleistungen. Ausschlüsse betreffen u. a. Verwaltungseinrichtungen, mobile Hochwasserschutzwände oder reine Erschließungsmaßnahmen ohne wasserwirtschaftlichen Bezug. Im öffentlichen Interesse liegende Katastrophenschutz- und Küstenschutzmaßnahmen können vollständig bezuschusst werden. Durch Investitionen in Deichrückverlegungen, Gewässerrenaturierungen, Uferschutz und Rückhaltebecken sollen sowohl Überflutungsrisiken gemindert als auch ökologische Strukturen gestärkt werden. Damit leistet die Förderung einen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmen- und Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie und zur Stärkung klimaresilienter Strukturen in ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins.
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