Zuschuss

Förderung weiterer Seelsorge-Einzelmaßnahmen

Die Seelsorgestiftung Oberfranken unterstützt fortlaufend kirchliche Seelsorge-Einzelmaßnahmen in Ostoberfranken, z. B. Meditationskarten für offene Kirchen, Notfall- und Trauerrucksäcke für Schulen und Gesangbücher für die Gefängnisseelsorge.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Bayern

Förderziel

Finanzielle Förderung einzelner Seelsorge-Projekte und -Maßnahmen in Ostoberfranken, um Seelsorgerinnen und Seelsorger in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Gefängnissen, Schulen und offenen Kirchen unbürokratisch mit Personalzuschüssen, Materialien und organisatorischer Ausstattung zu unterstützen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz bzw. Einsatzgebiet in Ostoberfranken/Kirchenkreis Bayreuth
  • Kirchliche Trägerschaft oder Zusammenarbeit mit der Seelsorgestiftung Oberfranken

Beschreibung

Die Seelsorgestiftung Oberfranken fördert kontinuierlich einzelne kirchliche Seelsorge-Maßnahmen in Ostoberfranken und im Kirchenkreis Bayreuth. Mit unbürokratischen Zuschüssen werden Seelsorger:innen in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Gefängnissen, Schulen und offenen Kirchen unterstützt. Beispiele für förderfähige Projekte sind Meditationskarten zur spirituellen Einkehr in offenen Kirchen, Notfall- und Trauerrucksäcke für schulische Trauerbegleitung sowie Gesangbücher für die Gefängnisseelsorge. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit Sitz oder Einsatzgebiet in Ostoberfranken, die in kirchlicher Trägerschaft agieren oder mit der Seelsorgestiftung Oberfranken zusammenarbeiten, können jederzeit Anträge einreichen.

Die fortlaufende Fördermöglichkeit als Zuschuss erstreckt sich auf die Bereitstellung von Personalkostenzuschüssen, Materialien und organisatorischer Ausstattung. Ziel ist es, Seelsorge-Angebote innerhalb der Themenfelder Soziales, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales langfristig zu sichern und bedarfsgerecht auszustatten. Förderberechtigt sind kirchliche Träger und Einrichtungen, die Seelsorgepersonen einsetzen oder besondere seelsorgliche Angebote für unterschiedliche Zielgruppen realisieren. Anträge können jederzeit ohne feste Frist eingereicht werden; eine Entscheidung erfolgt zeitnah, um seelsorgliche Projekte unbürokratisch zu ermöglichen und die Erreichbarkeit von Seelsorger:innen in Ostoberfranken zu stärken.

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