Förderung weiterer Stiftungszwecke der Daniel-Theysohn-Stiftung
Förderung gemeinnütziger Maßnahmen in den Bereichen Umwelt-/Naturschutz, Klimaschutz, Tierschutz, Denkmalschutz, Sport und Heimatpflege in der Pfalz (ehem. Landkreis Pirmasens). Anträge jährlich bis 31.12. möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine zur Umsetzung von Maßnahmen zum Umwelt-/Naturschutz einschließlich Klimaschutz, Landschaftspflege, Tierschutz, Denkmalschutz, Sport sowie Heimatpflege und Ortsverschönerung im Fördergebiet Pfalz.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionskosten
- Personalkosten (Eigenleistung anerkannt, € 15/h)
- Sachkosten (Rechnungen und Belege)
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung vor Maßnahmebeginn
- Nachweis der Finanzierung
- Gemeinnützigkeitsnachweis
- Region Pfalz (ehem. Landkreis Pirmasens)
- Antrag digital über Portal und in Papierform bis 31.12. jährlich
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsnachweis
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Nachweise der Kosten
- Bankverbindung und Unterschriften
Beschreibung
Die Daniel-Theysohn-Stiftung unterstützt gemeinnützige Körperschaften des öffentlichen Rechts und Vereine mit Sitz und Tätigkeit im ehemaligen Landkreis Pirmasens (Region Pfalz) bei der Umsetzung umwelt- und klimafreundlicher Projekte, Maßnahmen zum Natur-, Tier- und Denkmalschutz sowie Sport- und Heimatpflegevorhaben. Mit kontinuierlichen Zuwendungen in Form von Zuschüssen fördert die Stiftung Investitionskosten, Sachaufwand sowie anrechenbare Eigenleistungen (Personalkosten bis 15 €/h). Gemeinsames Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität in der Pfalz durch nachhaltige Landschaftspflege, Denkmalsanierung, Sportförderung und Ortsverschönerung. Die Förderbereiche umfassen zudem Energieeffizienz, Infrastruktur und Kulturprojekte, die der Stärkung regionaler Identität und Umweltverträglichkeit dienen.
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme digital über das Portal und zusätzlich in Papierform eingereicht werden und beinhalten eine Projektbeschreibung, einen Finanzierungsnachweis, den Gemeinnützigkeitsbeleg sowie detaillierte Kosten- und Bankunterlagen. Die Stiftung entscheidet jährlich bis zum 31. Dezember über die Fördergelder, die eine maximale Projektlaufzeit von 24 Monaten abdecken. Bewilligte Mittel sind zweckgebunden und werden nach Prüfung der Verwendungsnachweise ausgezahlt; Eigenleistungen können stundenweise angesetzt werden. Falschangaben oder der Wegfall der Gemeinnützigkeit führen zum Widerruf oder zur Rückforderung der Förderung. So trägt die Daniel-Theysohn-Stiftung nachhaltig zur Erhaltung und Weiterentwicklung der pfälzischen Region bei.
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