Zuschuss

Förderung Werkzeuge & Ausrüstung für Jugendgruppen (Wandervogel-Stiftung)

Die Wandervogel-Stiftung unterstützt Jugendgruppen bei der Anschaffung von Werkzeugen und Ausrüstung wie Zeltmaterial, Kletter- und Sportausrüstung sowie Musikinstrumenten.

Kinder und Jugendliche Sport Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Anschaffung von Werkzeugen und weiterer Ausrüstung für Jugendgruppen zur Ermöglichung von Naturerlebnissen, musischer Entfaltung und gemeinschaftlichen Aktivitäten im Sinne der deutschen Jugendbewegung.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Werkzeugen
  • Anschaffung von Ausrüstung (Zeltmaterial, Kletter- und Sportausrüstung, Musikinstrumente)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zu einer Jugendgruppe oder Jugendverband

Beschreibung

Die Wandervogel-Stiftung fördert gemeinnützige Jugendgruppen und -verbände in ganz Deutschland mit Zuschüssen für die Anschaffung von Werkzeugen und Ausrüstung. Gefördert werden unter anderem Zeltmaterial, Kletter- und Sportausrüstung sowie Musikinstrumente, um Naturerlebnisse, künstlerische Entfaltung und gemeinschaftliches Miteinander im Geist der deutschen Jugendbewegung zu ermöglichen. Mit diesen Mitteln sollen Herausforderungs- und Abenteuerprojekte gestärkt werden, die jungen Menschen Gelegenheit zur Persönlichkeitsbildung, aktiven Naturerfahrung und kreativen Gestaltung bieten. Durch die Bereitstellung finanzieller Ressourcen leistet die Stiftung einen Beitrag dazu, dass Gruppen ihre Vorhaben kostengünstig realisieren und dabei nachhaltige Werte wie Eigenverantwortung, Kooperation und kulturelle Vielfalt fördern können.

Förderberechtigt sind ausschließlich als gemeinnützig anerkannte Vereine und Interessenverbände, die nachweislich einer Jugendorganisation angehören und erlebnisorientierte Projekte durchführen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden; eine fristgebundene Ausschreibung entfällt. Als förderfähige Ausgaben gelten sämtliche Anschaffungskosten für Werkzeuge und Ausrüstung, etwa Zeltplanen, Klettergurte, Bälle, Musikinstrumente oder technische Werkzeuge für Natur- und Bauprojekte. Die Stiftung setzt dabei auf eine unkomplizierte Abwicklung, um Initiativen schnell zu unterstützen und Jugendlichen in ländlichen sowie urbanen Räumen gleichberechtigten Zugang zu naturnahen und kulturellen Angeboten zu ermöglichen.

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