Zuschuss

Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Zuschüsse zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen in Sachsen-Anhalt aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘. Förderbereiche u. a. Infrastruktur, Regionalförderung, Smart Cities & Regionen und Energieeffizienz. Anträge fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen-Anhalt
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 60% - 90%

Förderziel

Förderung von wirtschaftsnahen Infrastrukturvorhaben (Erschließung, Ausbau, Revitalisierung von Gewerbe- und Industriegebieten, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismusinfrastruktur, Bildungseinrichtungen, Abwasseranlagen, Binnenhäfen, Energieinfrastrukturen, Planungs- und Beratungsleistungen) sowie von Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen (integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und Regionalbudgets) in Sachsen-Anhalt zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur.

Förderfähige Ausgaben

  • Baureifmachung und Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen)
  • Baukosten für Erschließung, Ausbau und Revitalisierung
  • Kosten für Energie- und Versorgungsinfrastrukturen
  • Planungs- und Beratungsleistungen
  • Umweltschutz- und Altlastenbeseitigungskosten
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Grunderwerbskosten (außer bei Gewerbezentren und Bildungseinrichtungen)
  • Kosten der Bauleit- und Grünordnungsplanung
  • Unterhaltungs-, Wartungs- und Betriebskosten
  • Finanzierungskosten und Zinsen
  • Umsatzsteuer, sofern als Vorsteuer abziehbar

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Maßnahme darf vor Bewilligung nicht begonnen worden sein
  • Nachweis gesicherter Gesamtfinanzierung mit Eigenanteil (bis zu 40 % der förderfähigen Kosten)
  • Standort des Vorhabens in Sachsen-Anhalt
  • Vollständigkeit des Antrags binnen zwölf Monaten nach Eingang
  • Einhaltung der allgemeinen Zuwendungsvoraussetzungen (Bindungsfrist, Wertabschöpfung)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formgerechter Antrag auf IB-Formular
  2. Projektbeschreibung mit technischer Dokumentation
  3. Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsplan
  4. Nachweis der Gesamtfinanzierung und des Eigenanteils
  5. Lage- und Flächenpläne
  6. Absichtserklärungen zur Flächennutzung (bei Ansiedlungsmaßnahmen)

Bewertungskriterien

  • Besonderes Landesinteresse (Projektauswahlkriterien)
  • Beitrag zur regionalen Wirtschaftsentwicklung
  • Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
  • Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
  • Interkommunale Kooperation

Beschreibung

Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ unterstützt das Land Sachsen-Anhalt wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben mit Zuschüssen von 60 % bis 90 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden unter anderem die Erschließung, der Ausbau und die Revitalisierung von Industrie- und Gewerbegebieten, die Anbindung von Gewerbebetrieben an Verkehrs- und Versorgungsnetze, Tourismusinfrastruktur, Bildungseinrichtungen, Abwasseranlagen und Binnenhäfen sowie Energieinfrastrukturen. Ergänzend richtet sich die Förderung auf Planungs- und Beratungsleistungen und auf Vernetzungs- und Kooperationsmaßnahmen wie integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagements und Regionalbudgets. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, öffentliche und private Bildungseinrichtungen sowie Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Standort in Sachsen-Anhalt. Die Förderentscheidung erfolgt fortlaufend unter Berücksichtigung besonderer Landesinteressen, Beiträgen zur regionalen Wirtschaftsentwicklung, nachhaltigen Klimaschutzaspekten, Arbeitsplatzsicherung und interkommunaler Kooperation.

Voraussetzung für die Gewährung ist unter anderem, dass das Vorhaben vor Bewilligung nicht begonnen wurde und die Gesamtfinanzierung mit Eigenanteil (bis zu 40 % der Kosten) nachgewiesen ist. Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, die auch die Bewilligung und Auszahlung übernimmt. Förderfähige Ausgaben umfassen Baureifmachung, Baunebenkosten (Architekten- und Ingenieurleistungen), Baukosten, Umwelt- und Altlastenbeseitigung sowie Vermarktungskosten. Nicht förderfähig sind unter anderem Grunderwerbskosten (außer bei Gewerbezentren und Bildungseinrichtungen), Bauleitplanung, Betriebskosten, Finanzierungskosten und abziehbare Umsatzsteuer. Vollständige Anträge müssen binnen zwölf Monaten nach Eingang der Eingangsbestätigung bei der IB-LSA eingereicht werden. Benötigte Unterlagen sind das IB-Formular, eine technische Projektbeschreibung, ein Finanzierungs- und Wirtschaftlichkeitsplan, Nachweise zur Gesamtfinanzierung, Lage- und Flächenpläne sowie Absichtserklärungen zur Flächennutzung.

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