Zuschuss

Förderung wissenschaftlicher Projekte der Täter*innenforschung

Die Baumgart-Stiftung für Zeitgeschichte fördert wissenschaftliche Projekte von Einzelpersonen und Institutionen zur NS-Täter*innenforschung. Anfragen zu Fördermöglichkeiten können jederzeit gestellt werden.

Wissenschaft Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung vertiefter wissenschaftlicher Auseinandersetzung mit den Beteiligten am System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, der Waffen-SS und Polizei sowie deren sozialem Umfeld durch Einzelpersonen und Institutionen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im Themenfeld NS-Täter*innenforschung
  • Einzelperson oder Institution mit wissenschaftlichem Hintergrund
  • Ergebnisse in deutscher Sprache
  • Abschlussarbeit, Manuskript oder Publikation vorgesehen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt im Bereich Täter*innenforschung
  • Einbeziehung von Nachkommen historischer Personen
  • Betrachtung von Vorgeschichte und Nachgeschichte
  • Auswirkungen auf Erinnerungskultur und Demokratie

Beschreibung

Die Baumgart-Stiftung für Zeitgeschichte fördert bundesweit Zuschüsse für wissenschaftliche Projekte im Bereich der NS-Täter*innenforschung. Förderfähig sind Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige und öffentliche Institutionen, die sich vertieft mit den Beteiligten am System der nationalsozialistischen Konzentrationslager, der Waffen-SS und Polizei sowie deren sozialem Umfeld auseinandersetzen. Anträge können fortlaufend eingereicht werden. Ziel ist es, neues Wissen über die Vorgeschichte vor 1933 und die Nachgeschichte ab 1945 bis in die Gegenwart zu gewinnen und so die Erinnerungskultur und die demokratische Sensibilisierung zu stärken. Die präsentierten Ergebnisse – Abschlussarbeiten, Manuskripte oder Publikationen in deutscher Sprache – sollen durch ihren Innovationsgehalt, die Einbeziehung von Nachkommen historischer Personen und ihre Reflexion der Folgen für die Demokratie überzeugen.

Insbesondere Wissenschaftler:innen an Universitäten und Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützige und öffentliche Institutionen werden ermutigt, Projekte zu den Zusammenhängen von Desinformation, Diskriminierung, Nationalismus und Gewalt zu entwickeln. Von besonderem Interesse sind Untersuchungen zur Rolle von Frauen als Täterinnen, zur zivilgesellschaftlichen Mitwirkung am KZ-System und zur Alltagswelt von SS-Familien. Dabei sollen Nachkommen historischer Akteur:innen aktiv eingebunden und familiengeschichtliche Überlieferungen wissenschaftlich ausgewertet werden. Fördervoraussetzungen umfassen ein thematisches Projekt zu NS-Täter*innenforschung, einen wissenschaftlichen Hintergrund und die geplante Veröffentlichung der Ergebnisse in deutscher Sprache. Anfragen und Anträge können jederzeit gestellt werden, Details finden sich in den Förderrichtlinien der Stiftung.

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