Förderung zielgerichteter Weiterbildung in Unternehmen (De-minimis-Beihilfe)
Förderung von maßgeschneiderter Aus- und Weiterbildung für KMU im Burgenland mit De-minimis-Beihilfe: 50 % der Kosten bis zu 20.000 € pro Jahr. Anträge bis 31.12.2027.
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Förderkriterien
Förderziel
Gegenstand der Förderung sind zielgerichtete Aus- und Weiterbildungen, individuelle und praxisorientierte Konzepte sowie Maßnahmen, die an den unternehmerischen Bedarf angepasst sind und zur Stärkung der Managementqualifikationen und Wettbewerbsfähigkeit burgenländischer Unternehmen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Externe Weiterbildungskosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Bildungsmaßnahmen, die vor Einreichung des Antrags begonnen wurden
Antragsberechtigt
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Burgenland
- KMU im Sinne der EU-Definition
- Mitarbeiter im vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und gemeldet bei der Österreichischen Gesundheitskasse im Burgenland
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Aktionsrichtlinie (Richtlinie)
- Antragsformular
Beschreibung
Die De‐minimis‐Beihilfe zur Förderung zielgerichteter Aus‐ und Weiterbildung in Unternehmen richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte im Burgenland. Gefördert werden individuelle, praxisorientierte Bildungsmaßnahmen, die von zertifizierten Ausbildungsinstituten angeboten werden und darauf abzielen, Managementqualifikationen zu stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Förderfähig sind externe Weiterbildungskosten bis zu einer Bemessungsgrundlage von 20.000 € pro Kalenderjahr. Die Beihilfe beträgt 50 % der anerkennbaren Ausgaben, maximal also 10.000 € pro Unternehmen und Jahr. Voraussetzung ist ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis der teilnehmenden Mitarbeiter:innen und deren Anmeldung bei der Österreichischen Gesundheitskasse im Burgenland. Bildungsmaßnahmen, die bereits vor Antragseinreichung gestartet wurden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderhöhe orientiert sich an den EU‐De‐minimis‐Bestimmungen, die eine Kumulierung von Beihilfen innerhalb eines rollierenden Dreijahreszeitraums regeln und eine Höchstsumme von 300.000 € pro Unternehmen vorsehen.
Die Antragstellung erfolgt mit dem offiziellen Antragsformular und der zugehörigen Aktionsrichtlinie vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH. Nach positiver Entscheidung durch die Förderkommission und Bewilligung durch die Landesregierung ist eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Die Auszahlung erfolgt nach erfolgreicher Durchführung der Weiterbildung und Vorlage sämtlicher Nachweise binnen sechs Monaten ab Antragseinbringung. Die Einreichfrist läuft bis zum 31. Dezember 2027. Ziel dieser Förderaktion ist es, Burgenlands Betriebe in ihrer Weiterentwicklung zu unterstützen, neue Wachstumsperspektiven zu erschließen und hochqualifizierte Arbeitsplätze nachhaltig zu sichern.