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Zuschuss

Förderung zu Gender Mainstreaming

Zielgerichtete finanzielle Unterstützung von Projekten, Initiativen, Strukturen und Einrichtungen in der Steiermark, die die Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) vorantreiben; Förderung von Bewusstseinsbildung, Beratung, Kompetenzaufbau und Grundlagenarbeit.

Frauenförderung Beratung Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2010
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Steiermark

Förderziel

Finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Verankerung von Gender Mainstreaming in Organisationen, zur Bewusstseinsbildung für Gleichstellungsthemen sowie zur Beratung und Qualifizierung von Akteurinnen und Akteuren, um die faktische Gleichstellung der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen zu stärken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Beratungskosten
  • Materialkosten
  • Veranstaltungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Unternehmen
  • Stiftungen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Beitrag zu den Zielsetzungen der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Bereich Frauen und Gleichstellung
  • Einhaltung der Vorgaben der Steiermärkischen Gleichstellungsstrategie und Aktionsplan

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelles Förderungsansuchen (Excel-Formular)
  2. De-minimis-Erklärung
  3. Projektbeschreibung
  4. Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Beitrag zu den Zielsetzungen des SteFFG und der Gleichstellungsstrategie
  • Innovationsgehalt und Umsetzungsqualität
  • Nachhaltigkeit und Vernetzung
  • Relevanz für die Zielgruppe

Beschreibung

Die Förderung zu Gender Mainstreaming stellt ein kontinuierlich geöffnetes Zuschussinstrument des Landes Steiermark dar, mit dem Projekte, Initiativen, Strukturen und Einrichtungen bei der Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen unterstützt werden. Gefördert werden Interessensverbände, Vereine, Unternehmen, Stiftungen, gemeinnützige und öffentliche Bildungsträger, die in den Themenfeldern Frauenförderung, Beratung, Aus- und Weiterbildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt, Arbeit und Soziales sowie Unternehmensfinanzierung aktiv werden. Ziel ist es, durch Bewusstseinsbildung, Beratung, Kompetenzaufbau und Grundlagenarbeit Rahmenbedingungen zu schaffen, die Gender Mainstreaming in allen gesellschaftlichen Bereichen verankern. Die Förderberechtigten können u.a. Personalkosten, Sach- und Materialkosten, Beratungskosten, Veranstaltungs- oder Kommunikationskosten geltend machen.

Mit Blick auf das Förderziel werden Maßnahmen gefördert, die eine faktische Gleichstellung der Geschlechter vorantreiben und in Organisationen verankern. Bewertet wird der Beitrag zu den Zielen der Frauen- und Gleichstellungsstrategie, Innovationsgehalt sowie Umsetzungsqualität, Nachhaltigkeit und Vernetzung sowie Relevanz für die Zielgruppe. Als Bewerbungsunterlagen sind ein aktuelles Förderansuchen (Excel-Formular), eine De-minimis-Erklärung, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan einzureichen. Die Einreichfristen richten sich nach uQuartalsweisen Vergaberunden, zu denen rechtzeitig auf der Webseite des Förderungsmanagements informiert wirdu. Die Antragstellung ist kostenfrei, die Verwendung der Mittel wird über Tätigkeitsbericht und Abrechnung gemäß der Rahmenrichtlinie nachgewiesen.

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