Zuschuss

Förderung zur aufwertenden Sanierung Süd

Fördermittel für städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen im Wohngebiet Süd der Hansestadt Stendal: Zuschüsse für Freilegungs-, Erschließungs- und Modernisierungsmaßnahmen (gemeinbedarfsorientierte Gebäude). Anträge sind jederzeit möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Infrastruktur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: 50% - 100%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur aufwertenden Sanierung im Wohngebiet Süd: Freilegung und Sicherung von Grundstücken, Rückbau und Entsiegelung, Herstellung oder Änderung von Erschließungsanlagen (z.B. Grünflächen, Spielplätze, Infrastruktur) sowie Modernisierung und Instandsetzung nichtwohnzweckiger Gebäude zum Gemeinbedarf.

Förderfähige Ausgaben

  • Ordnungsmaßnahmen zur Freilegung und Sicherung von Grundstücken
  • Rückbau und Entsiegelung von Flächen
  • Herstellung oder Änderung von Erschließungsanlagen (Grünanlagen, Spielplätze, Infrastruktur)
  • Modernisierung und Instandsetzung nichtwohnzweckiger Gebäude für Gemeinbedarf

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentum oder Erbbaurecht am Fördergegenstand
  • Erbbaurecht für mindestens 66 Jahre bestellt
  • Lage im Geltungsbereich "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" Programmteil Aufwertung Süd

Beschreibung

Das Programm „Förderung zur aufwertenden Sanierung Süd“ richtet sich an natürliche und juristische Antragsteller:innen – darunter Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen –, die Eigentümer:innen oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks im Geltungsbereich des Fördergebiets „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“, Programmteil Aufwertung Süd, sind. Ziel dieser kontinuierlich verfügbaren Zuschussförderung ist die städtebauliche Erneuerung des Wohngebiets Süd der Hansestadt Stendal. Gefördert werden Konzepte und Maßnahmen zur Freilegung und Sicherung von Grundstücken, der Rückbau und die Entsiegelung von Flächen sowie die Schaffung und Anpassung von Erschließungsanlagen wie Grünanlagen, Spielplätzen oder technischer Infrastruktur. Ergänzend können nichtwohnzweckige Gebäude, die dem Gemeinbedarf dienen, modernisiert und instandgesetzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Bewilligung ist abhängig von den Landes- und kommunalen Haushaltsmitteln Sachsen-Anhalts und der Stadt Stendal.

Förderfähig sind Ausgaben für Ordnungsmaßnahmen zur Freilegung und Flächensicherung, zur Rückführung versiegelter Flächen, zur Errichtung oder Änderung von Erschließungsanlagen sowie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an gemeinbedarfsorientierten Gebäuden. Die Förderquote liegt je nach Maßnahme zwischen 50 % und 100 % der als förderfähig anerkannten Kosten. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis von Eigentum oder eines Erbbaurechts von mindestens 66 Jahren sowie die Lage im festgelegten Programmteil. Anträge können jederzeit eingereicht werden. Die detaillierten Nebenbestimmungen (ANBest-P) und die Richtlinie zur städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt regeln Umfang und Abwicklung der Zuwendung.

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