Förderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes
Subventionen für Restaurierungen denkmalgeschützter Bauten im öffentlichen Besitz, archäologische Grabungen und infrastrukturelle Maßnahmen in Museen im Land Tirol.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Restaurierungen von denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten in öffentlichem Besitz und öffentlicher Nutzung sowie archäologische Grabungen und infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungsarbeiten
- Archäologische Grabungen
- Infrastrukturmaßnahmen in Museen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis öffentlichen Besitzes und Nutzung
- Denkmalschutzrechtlicher Status
- Museen mit überregionaler Bedeutung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Originalrechnungen
- Zahlungsbestätigungen
- Stellungnahmen des Bundesdenkmalamts und der Diözese Innsbruck bzw. Erzdiözese Salzburg
Beschreibung
Die Landesförderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes in Tirol unterstützt die behutsame Restaurierung denkmalgeschützter sakraler und profaner Bauten sowie archäologische Grabungen und infrastrukturelle Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung. Öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, gemeinnützige Vereine, Renovierungsausschüsse und Museen im Land Tirol können fortlaufend Anträge auf Zuschüsse stellen. Ziel der Maßnahme ist es, das historische Erscheinungsbild öffentlicher Objekte zu bewahren und die museale Infrastruktur zeitgemäß zu stärken. Die Förderung erstreckt sich über kulturelle, mediale und städtebauliche Themenfelder und trägt zur nachhaltigen Pflege und Zugänglichkeit des kulturellen Erbes bei.
Förderfähig sind Ausgaben für Restaurierungsarbeiten an denkmalgeschützten Bauwerken, Ausgrabungsprojekte sowie bauliche und technische Modernisierungen in Museen. Voraussetzung für eine Förderung ist der Nachweis des öffentlichen Besitzes und der öffentlichen Nutzung, der denkmalrechtliche Status der Objekte sowie die überregionale Bedeutung der Antrag stellenden Museen. Zur Beantragung sind Originalrechnungen, Zahlungsbestätigungen sowie Stellungnahmen des Bundesdenkmalamts und der zuständigen Diözese (Innsbruck bzw. Erzdiözese Salzburg) einzureichen. Die Vergabe erfolgt auf Basis gesetzlicher Grundlagen der Tiroler Landesgedächtnisstiftung, wobei Förderbeträge je nach Aufwand bemessen werden. Durch die kontinuierliche Einreichungsmöglichkeit können Förderprojekte flexibel umgesetzt und langfristig geplant werden, um das kulturelle Erbe Tirols dauerhaft zu sichern und öffentlich wirksam zu präsentieren.
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