Förderung zur Erhaltung des baukulturellen Erbes
Förderung von Restaurierungen denkmalgeschützter sakraler und profaner Bauten, archäologischer Grabungen und infrastruktureller Maßnahmen in Museen mit überregionaler Bedeutung in Tirol. Anträge sind unbegrenzt möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Gefördert werden Restaurierungen von denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten in öffentlichem Besitz und öffentlich genutzten Objekten. Zudem werden archäologische Grabungen und infrastrukturelle Maßnahmen in Museen von überregionaler Bedeutung finanziell unterstützt.
Förderfähige Ausgaben
- Restaurierungsmaßnahmen
- Archäologische Grabungen
- Infrastrukturelle Maßnahmen in Museen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Neuerrichtungen
- Ankauf von Immobilien
- Wissenschaftliche Projekte
- Kulturelle Veranstaltungen
- Publikationen
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das zu fördernde Objekt muss in Tirol liegen
- Objekt muss unter Denkmalschutz stehen oder als erhaltenswert eingestuft sein
- Nachweis des Finanzierungsbedarfs
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kostenplan
- Finanzierungsplan
- Allgemeines Schreiben
- Zustandsfotos
- Genaue Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- Detaillierte Kostenaufstellung
Beschreibung
Die Landesgedächtnisstiftung Tirol unterstützt seit Oktober 2013 fortlaufend Projekte zur Bewahrung des baukulturellen Erbes in Tirol. Gefördert werden Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten sakralen und profanen Bauten im öffentlichen Besitz sowie infrastrukturelle Verbesserungen in Museen von überregionaler Bedeutung. Darüber hinaus umfasst die Förderung archäologische Grabungen, die das kulturhistorische Erbe ergänzen und vertiefen. Die beantragten Zuschüsse werden zu gleichen Teilen vom Land Tirol und den Tiroler Gemeinden finanziert und richten sich an Einrichtungen, Vereine und Interessensverbände, die sich der Erhaltung historisch bedeutsamer Bauwerke und musealer Infrastruktur verschrieben haben.
Förderberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände oder sonstige Vereine mit Sitz in Tirol. Voraussetzung für eine Antragstellung ist der Nachweis, dass das zu fördernde Objekt in Tirol liegt und unter Denkmalschutz steht oder als erhaltenswert eingestuft wurde. Ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie Zustandsfotos und eine präzise Beschreibung der geplanten Maßnahmen sind bei der Einreichung vorzulegen. Neuerrichtungen, Immobilienankäufe, wissenschaftliche Projekte, kulturelle Veranstaltungen, Publikationen und Tonträger werden nicht berücksichtigt. Anträge können jederzeit und unbegrenzt eingereicht werden, was eine flexible Planung ermöglicht und langfristige Sicherungskonzepte für das kulturelle Erbe in ganz Tirol fördert.
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