Zuschuss

Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse

Das Land Berlin gewährt Zuschüsse von bis zu 50 % für denkmalpflegerische Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmälern in Berlin. Anträge können jederzeit beim Landesdenkmalamt Berlin gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin
Förderquote: 50%

Förderziel

Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse im Land Berlin.

Förderfähige Ausgaben

  • denkmalbedingte Mehraufwendungen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmalen
  • sonstige dinglich Berechtigte von Denkmalen
  • Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen
  • Der Bund, die Bundesländer und deren nachgeordnete Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt
  • Abstimmung der Maßnahme mit dem Landesdenkmalamt Berlin während Planung und Durchführung
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Beschreibung

Das Programm zur Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse im Land Berlin unterstützt Eigentümer:innen, sonstige dinglich Berechtigte sowie bauunterhaltungs- oder erhaltungspflichtige Träger denkmalgeschützter Objekte. Als Zuschuss konzipiert, deckt die Förderung bis zu 50 % der denkmalbedingten Mehraufwendungen ab. Die Antragsstellung ist fortlaufend möglich und erfolgt beim Landesdenkmalamt Berlin. Öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen können die Zuschüsse beantragen und damit substanzschützende Arbeiten an historischen Bauten, Kulturgütern und städtebaulich bedeutsamen Anlagen realisieren. In Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Förderquote denkbar, sofern die Maßnahme den Belangen von Denkmalschutz und Denkmalpflege in besonderem Maße entspricht.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist die Abstimmung der geplanten Arbeiten mit dem Landesdenkmalamt Berlin während Planung und Ausführung. Zudem müssen die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert und der Projektbeginn auf die Zeit nach Erhalt des Zuwendungsbescheids terminiert werden. Eine Vergabe von Aufträgen darf ausschließlich in Teillosen und nach Fachlosen erfolgen, nicht über Generalübernehmer. Nicht antragsberechtigt sind Bund, Länder und deren nachgeordnete Einrichtungen. Die Förderung zielt darauf ab, die denkmalpflegerische Qualität und Authentizität Berliner Baudenkmäler langfristig zu sichern. Interessierte Eigentümer:innen und Berechtigte können jederzeit einen Antrag beim Landesdenkmalamt Berlin einreichen und so einen wertvollen Beitrag zum denkmalgerechten Erhalt des kulturellen Erbes der Hauptstadt leisten.

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