Zuschuss

Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen

Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen in Oberösterreich zur Pflege naturschutzfachlich hochwertiger Flächen mit 100 % Förderung der nachweisbaren Nettokosten bis max. 20.000 €. Anträge laufend möglich.

Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
19.09.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Oberösterreich
Fördersumme: 5.000 € - 20.000 €
Förderquote: 100 %
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Tätigkeit von Landschaftspflegevereinen und NGOs mit Sitz in Oberösterreich zur Pflege und Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Flächen durch Abminderung der Erschwernisse bei der Bewirtschaftung solcher Flächen.

Förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von landwirtschaftlichen Werkzeugen und Geräten zur Flächenpflege
  • Verschleißmaterial, Servicekosten und Reparaturen, Einstellkosten von Geräten zur Flächenpflege
  • Personen- und Sachversicherungen im Zusammenhang mit der Vereinstätigkeit
  • Pachtkosten und Gebühren im Zusammenhang mit der Pflege von Naturschutzflächen
  • Gebühren für die Benutzung von Wegen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bewirtschaftung von Flächen
  • Material zur Zäunung von Weideflächen
  • Kosten im Zusammenhang mit der Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten
  • Personalkosten und Löhne
  • Eigenleistungen und Zeitaufwand
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Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nicht auf Gewinn orientierte Landschaftspflegevereine oder NGOs mit Sitz in Oberösterreich
  • Bewirtschaftung oder Verwaltung naturschutzfachlich hochwertiger Flächen in Oberösterreich
  • Nachweis der damit verbundenen Tätigkeiten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Förderformular \"Allgemeine Naturschutzförderungen\" (LWLD-N/E-16)
  2. Rechnungs- und Zahlungsnachweise
  3. Umfassende Beschreibung des Vorhabens
  4. Kostenaufstellung und Kostenvoranschläge
  5. Behördliche Bewilligungen (z.B. naturschutzrechtliche Bewilligung, Feststellung nach dem Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, wasserrechtliche Bewilligung)

Beschreibung

Die Förderung zur Unterstützung von Landschaftspflegeinitiativen in Oberösterreich bietet gemeinnützigen Landschaftspflegevereinen und NGOs eine attraktive Möglichkeit, naturschutzfachlich hochwertige Flächen fachgerecht zu erhalten und zu bewirtschaften. Ziel ist die Abminderung der Erschwernisse bei der Pflege von Gebieten, die aufgrund ihrer Geländemorphologie, Kleinflächigkeit oder erschwerter Zugänglichkeit oft ungenutzt bleiben. Anträge können laufend eingereicht werden, die Förderquote beträgt 100 % der nachweisbaren Nettokosten bis maximal 20.000 €. Je nach Größe der verwalteten Fläche sind Zuwendungen in Höhe von 5.000 € (0–20 ha), 15.000 € (21–50 ha) oder 20.000 € (> 51 ha) möglich.

Förderfähig sind unter anderem die Anschaffung landwirtschaftlicher Werkzeuge und Geräte, Verschleißmaterial sowie Service- und Reparaturkosten, Versicherungen im Rahmen der Vereinstätigkeit, Pacht- und Wegekosten sowie Auslagen für Grundstücksmanagement (z. B. Fahrt- und Verpflegungskosten bis 1.000 € jährlich, Vermessungsgebühren) und die ordnungsgemäße Entsorgung von Schnittgut. Nicht gefördert werden Flächenbewirtschaftung an sich, Zäunungsmaterialien, Verkehrssicherungskosten, Personalkosten, Eigenleistungen oder bereits durch andere Programme gedeckte Fördergegenstände. Für die Antragstellung ist das Formular „Allgemeine Naturschutzförderungen“ (LWLD-N/E-16) mit Beschreibung des Vorhabens, Kostenaufstellung, Rechnungs- und Zahlungsnachweisen sowie gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Bewilligungen einzureichen. Weitere Informationen liefern die Förderrichtlinien und die Abteilung Naturschutz des Amtes der Oberösterreichischen Landesregierung in Linz.

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