Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie Anpassung an besondere Bedarfe
Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse zur Förderung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur Anpassung an besondere Bedarfe in Frauenhäusern. Anträge sind bis vier Monate vor Maßnahmenbeginn einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Durch staatliche Zuwendungen soll das bestehende Angebot an Frauenhausplätzen sowohl quantitativ erweitert als auch qualitativ an die Bedarfe bestimmter Personengruppen angepasst werden.
Förderfähige Ausgaben
- Investitionen und Sachausgaben zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze
- Bauliche und technische Anpassungen an besondere Bedarfe
- Beschaffung von Immobilien (Neubau, Kauf, Miete) inklusive Erstmöblierung
- Mietkosten in Differenzhöhe
- Erwerbs- und Baunebenkosten (Planung, Genehmigung, Grundbuch, Maklerkosten)
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Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege
- Trägerschaft eines staatlich geförderten oder neuen Frauenhauses mit Verpflichtung zur Einhaltung der Richtlinien
- Abgestimmte Stellungnahme aller zugeordneten Kommunen zur Bedarfsnotwendigkeit und Folgekostenübernahme (ausgenommen Maßnahmen ohne kommunalen Kostenbedarf)
- Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Genaue Projektbeschreibung
Beschreibung
Der Freistaat Bayern unterstützt gemeinnützige Organisationen mit Zuschüssen zur Schaffung zusätzlicher Frauenhausplätze sowie zur baulichen und technischen Anpassung bereits bestehender Unterkünfte an besondere Bedarfe. Förderberechtigt sind Träger von staatlich geförderten oder neu zu errichtenden Frauenhäusern, die Mitglied eines Spitzenverbandes der freien Wohlfahrtspflege sind. Ziel der Maßnahme ist es, das Angebot an Schutz- und Versorgungskapazitäten sowohl quantitativ auszuweiten als auch spezielle Anforderungen von Frauen mit Behinderungen, älteren Söhnen oder vielen Kindern bedarfsgerecht zu berücksichtigen. Durch diese Förderung wird ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der sozialen und gesundheitlichen Versorgungsketten geleistet und die Teilhabe dieser Personengruppen gestärkt.
Die Zuwendung erfolgt als Festbetrag, mit einer Förderquote von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und einer Obergrenze von 50.000 € pro zusätzlichem oder angepasstem Platz. Gefördert werden u. a. Investitionen in Neubau, Kauf, Miete und Erstmöblierung von Immobilien, Ausbau- und Umbauarbeiten, Erwerbs- und Baunebenkosten sowie Umzugskosten. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % ist nachzuweisen. Anträge können schriftlich oder elektronisch bis spätestens vier Monate vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Erforderlich ist eine genaue Projektbeschreibung sowie eine abgestimmte Stellungnahme aller zugeordneten Kommunen, sofern kommunale Folgekosten anfallen. Die maximale Projektdauer beträgt 36 Monate.
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