Förderungen an Rettungsorganisationen | Einsatzorganisationen | Vereine
Zuwendungen für Ausbildungsmaßnahmen, Leistungsbewerbe, Ausstattungen und Ausrüstungen für Rettungs- und Einsatzorganisationen sowie Vereine in Kärnten zur Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen.
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Förderkriterien
Förderziel
Das übergeordnete Ziel dieser Zuwendungen für Ausbildungsmaßnahmen, Leistungsbewerbe, Ausstattungen und Ausrüstungen ist die Abwehr sowie Bekämpfung von Katastrophen.
Förderfähige Ausgaben
- Ausbildungsmaßnahmen
- Leistungsbewerbe
- Ausstattungen
- Ausrüstungen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftlicher Antrag und Subventionserklärung
- Förderungszusage durch den politischen Referenten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Antrag
- Subventionserklärung
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Dieses Förderangebot unterstützt in Kärnten ansässige Rettungs- und Einsatzorganisationen sowie Vereine bei der Stärkung des Katastrophenschutzes durch Zuschüsse für Ausbildungsmaßnahmen, Leistungsbewerbe, Ausstattungen und Ausrüstungen. Ziel ist die nachhaltige Abwehr und effiziente Bekämpfung von Katastrophenlagen. Teilnehmer:innen profitieren von finanziellen Mitteln, um notwendige Schulungen zu absolvieren, technische Geräte und Schutzbekleidung anzuschaffen oder Leistungswettbewerbe zu organisieren, die zur kontinuierlichen Leistungssteigerung und Vernetzung der Einsatzkräfte beitragen. Die finanzielle Förderung leistet einen bedeutsamen Beitrag zur Erhöhung der Einsatzbereitschaft und Sicherheit im Katastrophenfall.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Antragstellung ist ein schriftlicher Antrag inklusive Subventionserklärung sowie ein detaillierter Finanzierungsplan. Eine positive Förderungszusage durch den zuständigen politischen Referenten bildet die finale Genehmigungsgrundlage. Original-Rechnungsbelege samt Zahlungsbestätigungen sind nach Abschluss der Maßnahmen als Verwendungsnachweis einzureichen. Die Antragsfrist besteht seit dem 01.01.2014 unbefristet, wodurch laufend Zuschüsse beantragt werden können. Verantwortliche in Rettungs- und Einsatzorganisationen erhalten so die Möglichkeit, langfristig geplante Projekte und Anschaffungen im Katastrophenschutz zuverlässig zu realisieren.